Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht
Die Veranstaltung wird alljährlich in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg organisiert und richtet sich an Studierende, Doktoranden und Praktiker, die einen ersten Einblick in das chinesische Recht gewinnen möchten oder bereits vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten. Die Sommerschule kann auch ohne Vorkenntnisse im chinesischen Recht besucht werden, juristisches Basiswissen wird jedoch vorausgesetzt. Im Vordergrund steht der fachliche Austausch über aktuelle Entwicklungen des chinesischen Rechts und die Rechtspraxis in China.
Hauptbestandteil der Sommerschule ist eine tägliche Basisvorlesung „Chinese Business Law“ von Herrn Professor Dr. Knut-Benjamin Pißler, China-Referent am Max-Planck-Institut. Zusätzlich werden innerhalb der Woche Vorträge von Wissenschaftlern und Experten zu verschiedenen ausgewählten Themenbereichen des chinesischen Rechts gehalten, die Raum für Fragen und Diskussionen bieten.
Die Veranstaltung findet auf Englisch statt und richtet sich damit ausdrücklich auch an internationale Gäste.
Die Teilnahme an der Sommerschule wird i.V.m. der sich anschließenden Hausarbeit gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1d NJAG im Rahmen des Rechtswissenschaftlichen Studiums als Sprachnachweis anerkannt. Studierende erwerben mit Ihrer Teilnahme 6 Credits.