Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen
Sie studieren engagiert Jura. Aber verfügen Sie auch über hinreichend fundierte fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse?
Eines ist sicher: Ohne den „Fremdsprachenschein“ als Nachweis des Besuchs einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses gem. § 5a IIa2 DRiG, § 4 INr.1 lit.1d NJAG erfolgt keine Zulassung zur Pflichtfachprüfung, dem staatlichen Teil der Ersten Prüfung.
Doch auch wer diese Mindestanforderung an Sprachkompetenz, interkulturelle Kommunikationsfähigkeit und Kenntnis fremder Rechtssysteme erfüllt, ist damit keineswegs automatisch für einen immer stärker von Globalisierung, Mobilität und Konkurrenzdruck geprägten Arbeitsmarkt optimal gerüstet. Zusätzliche Anstrengung lohnt sich also. So bereiten fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse und grundlegende Einblicke in ausländische Rechtsordnungen nicht nur hervorragend auf ein Auslandsstudium vor und eröffnen interessante berufliche Chancen, sondern dienen zugleich auch der Erarbeitung von Strukturen, die für das Verständnis des eigenen Rechtssystems außerordentlich hilfreich sind.
Nutzen Sie die breite Palette an entsprechenden Angeboten, die Ihnen Ihr Jurastudium an der Georg-August-Universität in Göttingen eröffnet.