Europäisches und Internationales Arbeitsrecht
Zeit und Ort: Di. 14.15 - 15.45 Uhr; ZHG - 1.141
Für Studiengang Jura mit Abschluss Erste Prüfung:
Schwerpunktbereichsveranstaltung (§ 4a Abs. 1 S. 2) im Schwerpunktbereich 7 - Arbeits- Sozialordnung
Wahlpflichtmodul bzw. Wahlmodul für Bachelor- / Masterstudiengänge nach Modulkatalog des entsprechenden Studienganges
Die Veranstaltung behandelt im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung (Schwerpunkt 7: Arbeits- und Sozialordnung) das primäre und das sekundäre Unionsrecht auf dem Gebiet der Sozialpolitik und des Arbeitsrechts sowie daneben die internationale Zuständigkeit und das Kollisionsrecht in Arbeitssachen. Dieser Bereich ist stark geprägt durch arbeitsrechtliche Verordnungen und Richtlinien der EU sowie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Vorlesung analysiert beides und stellt es in einen Zusammenhang mit dem autonomen deutschen Arbeitsrecht.
Für einen erfolgreichen Besuch dieser Veranstaltung sind Grundkenntnisse des Europarechts unverzichtbar. Die Veranstaltung eignet sich weniger für Studierende, die Jura nur im Nebenfach studieren. Die Veranstaltung ist auch zur Vorbereitung auf die spätere arbeitsrechtliche Praxis hilfreich, weil das Arbeitsrecht zunehmend europarechtlich durchdrungen ist.
Angaben für BA/MA-Studierende finden Sie im Modulkatalog.