Erasmus+ Teilnehmende mit Beeinträchtigung

  • Das Social top up soll Teilnehmende mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung unterstützen.
  • Unabhängig vom Programmland kann ein Zuschuss von 250,00 € pro geförderten Monat gewährt werden.
  • Die Beantragung erfolgt über ein Online-Fomular, welches im Juni von der Abt. Göttingen International an fristgerecht nominierte Studierende gesendet wird. Antragsfrist: 15.06. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social top ups für Teilnehmende mit Kind/ern, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Kombinierbar mit dem Top up Green Travel.
  • Kombinierbar mit dem Top up Outgoing Praktika.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot.
  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 50 können einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren. Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.

Kontakt:

Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21330
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