Wann und wie kann man eine Beurlaubung beantragen?
Bei einem Studienaufenthalt oder Praktikum im Ausland ist eine Beurlaubung vom Studium möglich. Eine Beurlaubung muss bei der Studienzentrale beantragt und kann nur für ganze Semester erteilt werden. Beim Praktikum muss der Studiendekan (Dr. C. Ahl, Tel. +49 (0) 551 / 39 - 5504, Email) die Beurlaubung genehmigen. Vorrausetzung dafür ist: Das Praktikum muss mind. 3 Monate dauern oder wenigstens die Hälfte der Vorlesungszeit betreffen. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss ein schriftlicher Nachweis über das Praktikum (Dauer) vom Praktikumsgeber vorliegen.
Eine Beurlaubung ist ebenso bei einem Erasmus-Studienaufenthalt (oder Tuition Waiver-Studienaufenthalt) möglich. Die Bescheinigung, die dem Beurlaubungsantrag beigelegt werden muss, wird vom Erasmus-Büro nach erfolgter Bewerbung an der Partneruni ausgestellt. Hier ist keine zusätzliche Unterschrift vom Studiendekan notwendig.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier: http://www.uni-goettingen.de/de/52008.html