Benutzungsordnung der Seminarbibliothek
Nachfolgend finden Sie unsere Bibliotheksordnung, in denen wichtige Hinweise zur Information gegeben werden. Der vollständige Text der Bibliotheksordnung hängt am Mitteilungsbrett bei der Aufsicht aus oder ist bei unserer Bibliothekarin einzusehen.
1. | Die Bibliothek der Vereinigten Theologischen Seminare ist eine Seminarbibliothek für Studien-, Lehr- und Forschungszwecke aller theologischen Fachgebiete. Sie ist eine Präsenzbibliothek, deren Bücher von den Benutzerinnen und Benutzern grundsätzlich nur in dem Bibliotheksraum benutzt werden dürfen. Der Aufenthalt in der Bibliothek erfolgt auf eigene Gefahr. |
2. | Die Bibliothek ist für die Mitglieder und Angehörigen der Theologischen Fakultät eingerichtet. Die Bibliothek kann auch von Mitgliedern und Angehörigen anderer Fakultäten und Universitäten benutzt werden. Darüber hinaus kann der/die geschäftsführende Direktor/in auch anderen Personen die Benutzung gestatten. |
3. | Die Öffnungszeiten des Lesesaals werden durch Anschlag bekannt gegeben. |
4. | Bestimmungen für die allgemeine Benutzung der Bibliothek: |
4.1 | Die Benutzung der Bibliothek steht allen Personen offen, eine Kurzentleihe ist nur den Inhaberinnen und Inhabern gültiger Benutzerkarten gestattet. |
4.2 | Die Benutzerkarten werden zu Anfang des Semesters kostenlos ausgegeben, bleiben das Eigentum der Bibliothek und sind nicht übertragbar. Die Ausgabe erfolgt durch die Bibliotheksaufsicht. Mit dem Wunsch eines Bibliotheksausweises erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Email) notieren. Ihre Daten werden 12 Monate nach Auslaufen des letzten gültigen Bibliotheksausweises vernichtet. Zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte (Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) können Sie sich neben uns auch an den Datenschutzbeauftragten der Universität Göttingen (Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen) wenden; des weiteren können Sie sich mit Beschwerden auch an die/den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, wenden. |
4.3 | Die Benutzerkarte ist beim Betreten des Lesesaals der aufsichtsführenden Person unaufgefordert vorzulegen. |
4.4 | Der Verlust einer Benutzerkarte muss unverzüglich gemeldet werden. Bis dahin haftet für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung der Benutzerkarte entstehen, die Karteninhaberin/der Karteninhaber, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft. |
4.5 | Mäntel, Jacken, Aktentaschen und dergl. dürfen nicht mit in den Lesesaal genommen werden. Für die Ablage dieser Gegenstände stehen Studierenden entsprechende Einrichtungen zur Verfügung. Schlüssel für diese Schließfächer werden bei der Aufsicht ausgegeben. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Haftung für Beschädigung jeglicher Art oder Diebstahl des Schrank- oder Schließfachinhaltes wird nicht übernommen. Die Bibliotheksleitung ist nach vorheriger, in angemessener Form erfolgender Aufforderung der Schlüsselrückgabe befugt, längerfristig genutzte Schließfächer zu öffnen. In den Bibliotheken gefundene oder aus nicht fristgerecht geräumten Schließfächern entnommene Gegenstände werden entsprechend § 978 des Bürgerlichen Gesetzbuchs behandelt. |
4.6 | Wer den Lesesaal verlässt, hat die von ihm mitgeführten Bücher, Manuskripte und dgl. dem/der Aufsichtführenden unaufgefordert zur Kontrolle vorzuzeigen. |
4.7 | Den Anordnungen des/der Aufsichtsführenden ist Folge zu leisten. Das Bibliothekspersonal ist befugt, Benutzern, die ihren Anordnungen nicht Folge leisten oder sonst gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, unter vorläufiger Entziehung der Benutzerkarte aus der Bibliothek zu weisen. Über die Rückgabe der Benutzerkarte entscheidet der geschäftsführende Seminardirektor. |
5. | Verhalten im Lesesaal: |
5.1 | Im Lesesaal ist im Interesse der Benutzer Ruhe zu wahren. Rauchen ist strengstens untersagt. Speisen sind in der Bibliothek nicht zugelassen, Handys sind mit Betreten der Bibliothek auszuschalten. |
5.2 | Bibliotheksgut ist sorgfältig zu behandeln. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen, Markieren sowie Durchpausen sind nicht gestattet. Alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften usw. sind der Aufsicht deutlich erkennbar vorzuzeigen. Das Bibliothekspersonal ist ferner befugt, den Inhalt von mitgeführten Aktenmappen, Taschen und anderen Behältnissen zu kontrollieren. |
5.3 | In der Bibliothek stehen Kopiergeräte zur Verfügung. Offensichtlich empfindliche Bände dürfen nicht kopiert werden. Hier sind in Absprache mit dem Bibliothekspersonal ggf. alternative technische Methoden der Reproduktion zu suchen. Das Kopieren hat pfleglich unter größtmöglicher Schonung der Bände zu erfolgen. Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der Bibliothek nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden. |
5.4 | Nach der Benutzung sind die Bücher sofort an dem Platz einzustellen, an den sie durch die Signatur verwiesen sind. |
5.5 | An den Internet-Arbeitsplätzen sind nur wissenschaftliche und studienbegleitende Recherchen erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann das Bibliothekspersonal den/die Nutzer*in von der Benutzung der Rechner ausschließen. |
6. | Ausleihe: Die Bibliothek der Vereinigten Theologischen Seminare ist grundsätzlich Präsenzbibliothek. Die Benutzerinnen und Benutzer sind daher gebeten, die im folgenden angeführten Möglichkeiten der leihweisen Mitnahme von Büchern nur im unbedingt notwendigen Umfang zu nutzen. |
6.1 | Die Mitglieder des Lehrkörpers, die Assistent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Repetent*innen und sonstigen Lehrbeauftragte dürfen, soweit sie im Hause über eigene Arbeitsräume verfügen, Bücher aus dem Lesesaal in diese Räume mitnehmen. Es sind Leihzettel auszufüllen und in die Zettelkästen bei der Aufsichtsperson einzuordnen, außerdem sind Stellvertreter an den Standort des Buches zu stellen. Die Leihfrist beträgt höchstens 14 Tage. Ihre Überschreitung hat eine Mahnung zur Folge, für die von der zweiten Mahnung an Verwaltungsgebühren erhoben werden. Zeitschriften und Kommentare können nur für zwei Tage ausgeliehen werden. Lexika und sonstige Nachschlagewerke sind von der Ausleihe ausgeschlossen. |
6.2 | Eine Ausleihe außerhalb des Seminargebäudes ist nur den Lehrstuhlinhabern*innen der anderen Fakultäten an der Georg-August-Universität Göttingen gestattet, wenn der betreffende Titel in der Universitätsbibliothek entweder nicht vorhanden oder z. Zt. nicht erreichbar ist. Auch in diesem Fall gilt die 14 Tage-Frist und gelten die Mahnungsvorschriften. |
6.3 | Bei den auf die Arbeitsräume im Seminargebäude mitgenommenen Büchern ist die Seminarverwaltung berechtigt, im dringenden Bedarfsfall den betreffenden Titel bei dem/der Zimmerinhaber*in abzufordern, ggf. auch unter Hinterlassung einer Nachricht selbst zurückzunehmen. |
6.4 | Benutzer*innen der Bibliothek, die sich durch eine Benutzerkarte ausweisen müssen, also vor allem den Studierenden, kann eine Wochenend-Ausleihe gestattet werden. Die Bücher/Medien können ab Freitag 14 Uhr ausgeliehen werden und müssen bis 11 Uhr des jeweils folgenden Werktages zurückgebracht sein. Die Ausleihe erfolgt gegen Leihschein bei der Aufsichtsperson. Wenn aus bestimmten Gründen, vornehmlich während der Semesterferien, die Benutzungszeit der Bibliothek verkürzt werden oder die Bibliothek vorübergehend ganz geschlossen werden muss, können ebenfalls Bücher/Medien im dringenden Bedarfsfall vom Ende der Öffnungszeit bis zum Wiederbeginn am nächstfolgenden Öffnungstag nach Hause entliehen werden. Die Überschreitung der Leihfrist hat eine Mahnung und damit verbundene Mahngebühren zur Folge. Diese richten sich nach der Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. |
6.5 | Eine Leihe in der Zeit der Generalrevision ist nicht gestattet. Die ausgeliehenen Bücher müssen spätestens 7 Tage vor der Revision bei der Aufsichtsperson wieder abgegeben werden. |
7. | Die Bestände der Studierendenbücherei sind in der Gesamtbücherei eingeordnet. Sie sind mit einem roten Streifen gekennzeichnet und haben Leihfristen bis zu einem Monat. Sie können von den Studierenden, jedoch nicht von den sonstigen Leihberechtigten, ausgeliehen werden. |
8. | Besondere Bibliothekseinrichtungen: Die Bestimmungen zur Nutzung weiterer Einrichtungen und Regelungen zu den Serviceleistungen der Bibliothek erfolgen durch die/den geschäftsführende/n Seminardirektor*in. |
9. | Alle aus mutwilliger Beschädigung, Schäden aus fahrlässigem Handeln oder aus einer Zuwiderhandlung gegen die Bibliotheksordnung entstehenden Kosten hat der/die Verursacher*in zu tragen. Bei wiederholtem und schwerem Verstoß gegen die Bibliotheksordnung kann der/die Benutzer*in durch die/den geschäftsführenden Seminardirektor*in von der weiteren Benutzung der Bibliothek bis zu einer Dauer von sechs Monaten unter Entziehung der Benutzerkarte ausgeschlossen werden. Etwa notwendige Maßnahmen disziplinarrechtlicher Art und die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen bleiben auch dann vorbehalten. |