Aufgaben

§ 45 NHG sieht die Einrichtung ständiger Kommissionen für Lehre und Studium vor. An der Philosophischen Fakultät nimmt diese Aufgaben die sogenannte Studienkommission wahr, die vom Studiendekan geleitet wird. Dieser wird aus der Hochschullehrergruppe oder der Mitarbeitergruppe gewählt.
Die Kommission setzt sich zur Hälfte aus Studierenden zusammen, deren besondere Rolle in der Auseinandersetzung mit dem Thema Lehre und Studium damit berücksichtigt wird. Insgesamt setzt sich das Gremium aus 6 Studierenden, 3 Mitarbeitern und 3 Professoren zusammen.
In allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen erarbeitet die Studienkommission Empfehlungen, die vom Fakultätsrat gewürdigt und mit einer Stellungsnahme dokumentiert werden müssen.