Masterstudiengänge
Masterstudiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät - FAQ Masterbewerbung
Masterstudiengänge
Mit Hilfe der folgenden Themenblöcke können Sie sich eigenständig detailliert über die Masterstudiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, das Masterbewerbungsverfahren sowie weitere Beratungsangebote informieren.
Mit Hilfe der folgenden Themenblöcke können Sie sich eigenständig detailliert über die Masterstudiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, das Masterbewerbungsverfahren sowie weitere Beratungsangebote informieren.
Online Bewerbung
Bis wann muss man sich beworben haben und welche weiteren Fristen gibt es?
Wo muss man sich für die Master-Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät bewerben?
Was heißt Online-Bewerbung?
Wozu bekomme ich eine Registrierungsnummer?
Was muss ich machen, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Kann ich mich auf mehrere Masterstudiengänge gleichzeitig bewerben?
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Was ist das Losverfahren?
Bewerbungszeiträume:
Für die deutschsprachigen Masterstudiengänge:
Wintersemester: 06. April bis 15. Mai
Sommersemester: 06. Oktober bis 15. November
Für den englischsprachigen Masterstudiengang „Modern Indian Studies“, der nur zum Wintersemester begonnen werden kann:
- Nicht-EU-Bewerber*innen: 06. Oktober bis zum 15. November des Vorjahres
- EU-Bewerber*innen: 06. April bis 15. Mai
Nicht-EU-Bewerber*innen sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit einem anerkannten Vorbildungsnachweis, die - weder nach Rechtsvorschriften Deutschen gleichgestellt - noch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union - noch Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind. Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die Ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben.
Alle erforderlichen Pflichtdokumente müssen bis zum genannten Termin hochgeladen werden, da die Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann. Ihr Bewerbungsantrag wird anschließend geprüft. Über Zulassung oder Ablehnung werden Sie per E-Mail informiert.
Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis:
Sprachnachweis: Bis zur Immatrikulation. Für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März. Ein ausreichender Sprachnachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung.
Bachelorzeugnis: Falls Ihr Vorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein sollte, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Sollte es zu Beginn eines Semesters noch freie Studienplätze geben, so kann eine nachträgliche Bewerbung im Losverfahren vorgenommen werden. Eine Bewerbung im Losverfahren für das Wintersemester erfolgt vom 01. bis zum 05. Oktober und für das Sommersemester vom 01. bis 05. April.
Für die deutschsprachigen Masterstudiengänge:
Wintersemester: 06. April bis 15. Mai
Sommersemester: 06. Oktober bis 15. November
Für den englischsprachigen Masterstudiengang „Modern Indian Studies“, der nur zum Wintersemester begonnen werden kann:
- Nicht-EU-Bewerber*innen: 06. Oktober bis zum 15. November des Vorjahres
- EU-Bewerber*innen: 06. April bis 15. Mai
Nicht-EU-Bewerber*innen sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit einem anerkannten Vorbildungsnachweis, die - weder nach Rechtsvorschriften Deutschen gleichgestellt - noch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union - noch Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind. Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die Ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben.
Alle erforderlichen Pflichtdokumente müssen bis zum genannten Termin hochgeladen werden, da die Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann. Ihr Bewerbungsantrag wird anschließend geprüft. Über Zulassung oder Ablehnung werden Sie per E-Mail informiert.
Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis:
Sprachnachweis: Bis zur Immatrikulation. Für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März. Ein ausreichender Sprachnachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung.
Bachelorzeugnis: Falls Ihr Vorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein sollte, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Sollte es zu Beginn eines Semesters noch freie Studienplätze geben, so kann eine nachträgliche Bewerbung im Losverfahren vorgenommen werden. Eine Bewerbung im Losverfahren für das Wintersemester erfolgt vom 01. bis zum 05. Oktober und für das Sommersemester vom 01. bis 05. April.
Wo muss man sich für die Master-Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät bewerben?
Für alle angebotenen konsekutiven Masterstudiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät:
Masterstudiengang Arbeit in Betrieb und Gesellschaft
Masterstudiengang Erziehung, Bildung und Ungleichheit
Masterstudiengang Ethnologie
Masterstudiengang Geschlechterforschung
Masterstudiengang Modern Indian Studies
Masterstudiengang Politikwissenschaft: Nationalstaat und Globalisierung
Masterstudiengang Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung
Masterstudiengang Soziologie
Masterstudiengang Sportwissenschaften mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit
erfolgt die Bewerbung online über das Masterbewerbungsportal der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Link zur Masterbewerbungsseite).
Nach der erfolgreichen Registrierung bekommen Sie einen Link per E-Mail zugeschickt und müssen dann bis zum Ende der Bewerbungsfrist alle als Pflichtdokumente geforderten Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument hochladen.
Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download.
Was heißt Online-Bewerbung?
Die Online-Bewerbung wird über das Masterbewerbungsportal der Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgewickelt. Sie dient dazu, das Bewerbungsverfahren und die Auswahl der Bewerber zu beschleunigen. Nach einer Registrierung der verwendeten E-Mailadresse tragen Bewerberinnen und Bewerber ihre Daten (Name, Adresse, Studienleistungen etc.) in einem Online-Formular ein. In einem zweiten Schritt werden alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen in einem Uploadportal hochgeladen. Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download.
Wozu bekomme ich eine Registrierungsnummer?
Jede Bewerberin und jeder Bewerber bekommt nach einer erfolgreichen Registrierung über das Online-Portal eine eindeutige Registrierungsnummer. Die Registrierungsnummer wird benötigt, um jede Bewerberin und jeden Bewerber bei der weiteren Korrespondenz eindeutig zuzuordnen. Sie sollte deshalb auch bitte bei jeder Korrespondenz angegeben werden. Jede Bewerbungsrunde erfordert eine erneute Registrierung und den Upload aller Bewerbungsunterlagen unter der jeweils aktuellen Registrierungsnummer. Registrierungsnummern aus vorherigen Bewerbungsrunden sind ungültig.
Was muss ich machen, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Wenn Sie das Passwort nicht mehr wissen sollten, dann können Sie sich über den Link des Masterbewerbungsportals selbstständig ein neues Passwort erstellen.
Kann ich mich auf mehrere Masterstudiengänge gleichzeitig bewerben?
Ja. Anders als beim Bachelorstudium können Sie sich parallel auf mehrere Masterstudiengänge an unserer Fakultät gleichzeitig bewerben. Bitte denken Sie daran, dass für jede Bewerbung eine separate Registrierung im Onlineportal und der Upload aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen für die Annahme der Bewerbung erforderlich sind.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download.
Was ist das Losverfahren?
Sollte es zu Beginn eines Semesters noch freie Studienplätze geben, so kann eine nachträgliche Bewerbung im Losverfahren vorgenommen werden. Eine Bewerbung im Losverfahren für das Wintersemester erfolgt vom 01. bis zum 05. Oktober und für das Sommersemester vom 01. bis 05. April. Die Bewerbung erfolgt analog zum regulären Bewerbungsverfahren. Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download.
Einzureichende Dokumente
Welche Dokumente müssen für die Bewerbung als Pflichtdokumente hochgeladen werden?
Das Abiturzeugnis muss nicht hochgeladen werden!
Bis wann müssen die Bewerbungsdokumente hochgeladen werden?
Die Ausschlussfrist für die Bewerbung im Wintersemester ist der 15. Mai, im Sommersemester der 15. November. Alle nötigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum genannten Termin hochgeladen werden, da die Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann.
Welche Unterlagen zu den erforderlichen Pflichtdokumenten zählen, die zwingend bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss hochgeladen werden müssen, entnehmen Sie bitte der vorhergehenden Box: "Welche Dokumente müssen für die Bewerbung als Pflichtdokumente hochgeladen werden?".
Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis. Der Sprachnachweis kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden: für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März. Der ausreichende Sprachnachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung. Falls Ihr Vorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein sollte und kein BA-Zeugnis vorliegt, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Welche Unterlagen zu den erforderlichen Pflichtdokumenten zählen, die zwingend bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss hochgeladen werden müssen, entnehmen Sie bitte der vorhergehenden Box: "Welche Dokumente müssen für die Bewerbung als Pflichtdokumente hochgeladen werden?".
Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis. Der Sprachnachweis kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden: für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März. Der ausreichende Sprachnachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung. Falls Ihr Vorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein sollte und kein BA-Zeugnis vorliegt, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt zum Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Kann ich mein ausländisches Zeugnis hochladen?
Sie können Ihr in deutscher oder englischer Sprache übersetztes Zeugnis und die anderen Unterlagen unter dem Link, den Sie nach der Registrierung per E-Mail zugeschickt bekommen haben, hochladen. Bitte achten Sie auf eine korrekte Zuordnung des Dokumenttyps.
Die Prüfung der Äquivalenz und die Umrechnung der Noten erfolgt durch das Studiendekanat.
Was ist ein "Transcript of records"?
Ein „Transcript of records“ ist ein Leistungsnachweis der bisherigen Studienleistungen, die Sie an einer Hochschule erbracht haben. Wenn Ihre Hochschule keine offiziellen Transcripts ausstellt, erstellen Sie eine Liste aller Veranstaltungen (ggf. Module) an denen Sie teilgenommen haben (aufgeteilt nach Semestern) mit Credits und Noten und lassen Sie sich diese bestätigen (beispielsweise durch Ihr Prüfungsamt).
Bitte beachten Sie, dass auf dem Transcript die Gesamtzahl der bisher erreichten ECTS und die aktuelle Durchschnittsnote ersichtlich sein müssen.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Transcript die Gesamtzahl der bisher erreichten ECTS und die aktuelle Durchschnittsnote ersichtlich sein müssen.
Was sind ECTS?
Als Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (nach der englischen Bezeichnung European Credit Transfer and Accumulation System oft ECTS abgekürzt) bezeichnet man ein europaweites Instrument, das die Transparenz von Studium und Kursen erhöht und damit helfen soll, die Qualität der Hochschulbildung zu verbessern. ECTS-Punkte, englisch ECTS credits, je nach Hochschule auch als Leistungspunkte (LP), Kreditpunkte (KP) oder Credit Points (CP) bezeichnet, sind ein Zahlenwert, durch den in der Studienordnung und den Modulhandbüchern der im Studium erforderliche Arbeitsaufwand angegeben wird. Für ein erfolgreich absolviertes Modul vergibt die Hochschule die in der Modulbeschreibung angegebene Punktzahl. Die Studierenden sammeln so Leistungspunkte, bis die geforderte Gesamtpunktzahl ihres Studiengangs erreicht ist; erst danach kann das Studium als erfolgreich abgeschlossen gelten.
Welche weiteren Dokumente müssen bis zur Immatrikulation hochgeladen werden?
Neben denjenigen Dokumenten, die Sie für eine vollständige Bewerbung hochladen müssen (Pflichtdokumente), gibt es im Upload-Portal weitere Dokument-Kategorien für Dokumente, die Sie erst im Falle einer Zulassung für eine erfolgreiche Immatrikulation bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochladen müssen. Informieren sie sich bitte nach einer erfolgten Zulassung im Masterergänzungsportal, welche Dokumente von Ihnen noch benötigt werden. Den Zugang zum Masterergänzungsportal erhalten Sie erst nach der Zulassung zum Masterstudium.
Zulassungsverfahren
Was bedeutet eigentlich "konsekutiver" Studiengang?
Die Masterstudiengänge der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind konsekutive Studiengänge. Das Wort konsekutiv ist abgeleitet vom lateinischen consecutio, welches Folge bedeutet. Mit dem Begriff wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Der Bachelor ist dabei ein grundständiges Studium, der Master ein anschließendes postgraduales Studium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf.
Darum gibt es auch bestimmte Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Eine Voraussetzung ist die fachliche Einschlägigkeit. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob Ihr absolviertes Bachelorstudium das nötige Wissen vermittelt, das benötigt wird um den inhaltlich darauf aufbauenden Masterstudiengang zu belegen. Zu den Kriterien der fachlichen Einschlägigkeit der einzelnen Masterstudiengänge beachten Sie bitte die folgende Box: "Was sind die Zugangsvoraussetzungen für die konsekutiven Master-Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen und wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?"
Darum gibt es auch bestimmte Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Eine Voraussetzung ist die fachliche Einschlägigkeit. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob Ihr absolviertes Bachelorstudium das nötige Wissen vermittelt, das benötigt wird um den inhaltlich darauf aufbauenden Masterstudiengang zu belegen. Zu den Kriterien der fachlichen Einschlägigkeit der einzelnen Masterstudiengänge beachten Sie bitte die folgende Box: "Was sind die Zugangsvoraussetzungen für die konsekutiven Master-Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen und wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?"
Was sind die Zugangsvoraussetzungen für die konsekutiven Master-Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen und wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?
Folgende Voraussetzungen müssen für den Zugang zum Master-Studiengang erfüllt sein:
Nachweis eines mind. sechssemestrigen Studiums mit Bachelor-Abschluss im Umfang von mind. 180 ECTS im für das Masterstudium angestrebten Studiengang (oder in einer fachlich eng verwandten Fachrichtung).
Grundsätzlich zugangsberechtigt sind darüber hinaus alle BewerberInnen, die ihr Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, aber bereits mind. 150 ECTS in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang erworben haben.
Feststellung der besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber: Für die Feststellung der besonderen Eignung werden von den Auswahlkommissionen fachspezifische Einschlägigkeitskriterien zu Grunde gelegt. Die fachlichen Einschlägigkeitskriterien für Ihr Fach entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Übersichtstabelle über die fachliche Einschlägigkeit. Es können bis zu 15 ECTS der fachlich einschlägigen Module per Lernvertrag (siehe FAQ Box: Was ist ein Lernvertrag?) in den ersten zwei Mastersemestern nachgeholt werden.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Website und DSH-Prüfungsordnung) verfügen (gilt nicht für Modern Indian Studies). Diese können ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden: für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März.
Nur für den Masterstudiengang Modern Indian Studies: Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Informationen zu den Sprachvoraussetzungen finden Sie hier.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Website und DSH-Prüfungsordnung) verfügen (gilt nicht für Modern Indian Studies). Diese können ggf. bis zur Immatrikulation nachgereicht werden: für das Wintersemester bis zum 30. September, für das Sommersemester bis zum 31. März.
Nur für den Masterstudiengang Modern Indian Studies: Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Informationen zu den Sprachvoraussetzungen finden Sie hier.
Kann ich mich bewerben, auch wenn ich zum Bewerbungszeitpunkt noch keine 150 ECTS in meinem Bachelorstudium erworben habe?
Nein.
Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein fachlich-einschlägiges (s. Infobox oben) Bachelor-Studium oder ein damit verwandtes Fach im Umfang von mindestens 180 ECTS zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben.
Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen (ohne jegliche Ausnahme!) mindestens 150 ECTS nachgewiesen werden. Bewerbungen mit weniger als 150 ausgewiesenen Credits können nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein fachlich-einschlägiges (s. Infobox oben) Bachelor-Studium oder ein damit verwandtes Fach im Umfang von mindestens 180 ECTS zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben.
Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen (ohne jegliche Ausnahme!) mindestens 150 ECTS nachgewiesen werden. Bewerbungen mit weniger als 150 ausgewiesenen Credits können nicht berücksichtigt werden.
Wer muss einen Sprachnachweis einreichen?
Wer muss einen deutschen Sprachnachweis einreichen?
Bewerberinnen und Bewerber für alle Masterstudiengänge außer Modern Indian Studies, die:
Deutsch nicht als Muttersprache haben.
keinen deutschsprachigen Hochschulabschluss nachweisen können.
Zu erbringen ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2).
Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der HRK registriert ist und wenn Ihre Deutschkenntnisse auch tatsächlich der erforderlichen DSH-Stufe entsprechen. Dies ist im Zweifelsfall durch einen Test nachzuweisen.
Wer kann von der Prüfung freigestellt werden?
Von der Prüfung kann freigestellt werden, wer die Deutsche Sprachprüfung an einer anderen deutschen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit bei der HRK registrierter DSH erfolgreich abgelegt hat. Zudem kann freigestellt werden, wer im TestDAF mindestens vier mal die Niveaustufe vier erreicht hat oder den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestanden hat. Für weitere Freistellungsmöglichkeiten schauen Sie bitte in die unten angegebene DSH-Prüfungsordnung.
Zur aktuellen DSH-Prüfungsordnung und den registrierten DSH-Prüfungen
Zu erbringen ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2).
Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der HRK registriert ist und wenn Ihre Deutschkenntnisse auch tatsächlich der erforderlichen DSH-Stufe entsprechen. Dies ist im Zweifelsfall durch einen Test nachzuweisen.
Wer kann von der Prüfung freigestellt werden?
Von der Prüfung kann freigestellt werden, wer die Deutsche Sprachprüfung an einer anderen deutschen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit bei der HRK registrierter DSH erfolgreich abgelegt hat. Zudem kann freigestellt werden, wer im TestDAF mindestens vier mal die Niveaustufe vier erreicht hat oder den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs bestanden hat. Für weitere Freistellungsmöglichkeiten schauen Sie bitte in die unten angegebene DSH-Prüfungsordnung.
Zur aktuellen DSH-Prüfungsordnung und den registrierten DSH-Prüfungen
Wer muss einen englischen Sprachnachweis einreichen?
Bewerberinnen und Bewerber, die sich für den Studiengang Modern Indian Studies bewerben.
Detaillierte Informationen zu dem Anforderungen eines Sprachnachweises für den MA Modern Indian Studies finden Sie hier: Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zum Studium vom Modern Indian Studies.
Wie kann ich ein Teilzeitstudium aufnehmen?
Die Aufnahme eines Teilzeitstudiums ist prinzipiell möglich. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin bei Frau Annegret Schallmann, falls Sie planen, Ihr Masterstudium in Teilzeit zu beginnen.
Kontakt:
Annegret Schallmann
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.114
Kontakt:
Annegret Schallmann
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.114
Wie erfolgt die Verteilung der Studienplätze?
Falls mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen als Plätze zur Verfügung stehen, dann finden Auswahlgespräche statt. Nach Feststellung der besonderen Eignung für den jeweiligen Studiengang werden doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen wie Studienplätze zu vergeben sind. Dabei liegt eine aufgrund der jeweiligen Abschlussnoten gebildete Rangliste zugrunde. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß der sogenannten Kombinationsquote, die sich aus dem Ergebnis des Auswahlgesprächs und der Abschlussnote ergibt. Beginnend mit Platz 1 werden aus der daraus resultierenden Rangliste Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, bis die Studienplätze vergeben sind. Nähere Informationen können den jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnungen entnommen werden.
Die Zulassungsordnungen der einzelnen Fächer finden Sie auf der uniweiten Seite "Studium von A bis Z".
Die Zulassungsordnungen der einzelnen Fächer finden Sie auf der uniweiten Seite "Studium von A bis Z".
Wer muss zum Auswahlgespräch?
Auswahlgespräche finden nur statt, wenn mehr Studienbewerber die Voraussetzungen erfüllen als für den jeweiligen Masterstudiengang Studienplätze vorhanden sind. Das Auswahlverfahren geht dann in eine in die nächste Runde. Es werden nach einer Vorauswahl doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber zu den Gesprächen mit der Auswahlkommission eingeladen wie Plätze zu Verfügung stehen. Falls Sie davon betroffen sind werden Sie frühzeitig per E-Mail zu dem Termin eingeladen und weitere Informationen zu Dauer und Inhalten des Gespräches bekommen.
Wie werde ich über die Entscheidung zu meiner Bewerbung informiert?
Wenn die Auswahlkommission Ihre Bewerbungsunterlagen geprüft hat erhalten Sie eine per E-Mail eine Nachricht mit einem Link, unter dem Sie einen Bescheid zu Ihrer Bewerbung herunterladen können.
Sollte es ein Auswahlverfahren mit Gesprächen für den Masterstudiengang geben, zu dem Sie sich beworben haben, dann erhalten Sie weitere Informationen ebenfalls per E-Mail.
Was ist ein Lernvertrag?
Die Entscheidung, ob ein Vorstudium fachlich eng verwandt ist (Übersichtstabelle über die fachliche Einschlägigkeit) trifft die Auswahlkommission. Die Auswahlkommission kann die Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit davon abhängig machen, Leistungen (maximal 15 ECTS), die bislang noch nicht erbracht wurden, innerhalb von zwei Semestern per Lernvertrag nachzuholen.
Wenn Sie mit Lernvertrag zugelassen werden sind Sie selbständig dafür verantwortlich, die geforderte Leistung innerhalb von 2 Semestern zu erbringen.
Immatrikulation
Wie erfolgt die Immatrikulation?
Informationen zur Immatrikulation finden Sie zusammengefasst für Ihren jeweiligen Stuidengang und das jeweilige Semester auf folgender Website: Schritte zum Masterstudium nach der Zulassung.
Nachreichung Abschlusszeugnis
Wenn Sie bei der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis Ihres vorherigen Studiums vorlegen konnten, laden Sie dieses bitte auf dem Uploadportal bis zum 15. Mai (Sommersemester) oder 15. November (Wintersemester) hoch. Zugang erhalten Sie mit Ihrer Registrierungsnummer und Ihrem Passwort. Bitte beachten Sie, dass die Frist für einen Nachweis des abgeschlossenen BA-Studiums sich bis zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs (31. März / 30. September) verlängern kann, wenn a) als Prüfungsleistung ausschließlich die Abschlussarbeit fehlt oder b) die Abschlussarbeit bereits bei der Hochschule eingereicht wurde und der Umfang der ansonsten fehlenden Prüfungsleistungen, die bis spätestens zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs erlangt werden müssen, 8 Anrechnungspunkte nicht überschreitet. Den Nachweis, dass eine dieser Bedingungen erfüllt ist, müssen Sie dem Studiendekanat fristgerecht bis spätestens zum 15. Mai bzw. 15. November erbringen. Detaillierte Informationen zum erforderlichen Vorgehen für einen Nachweis zur Fristverlängerung erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Immatrikulation und zeitnah zur vorstehenden Frist sowie unter folgendem Link: Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Nachreichung Abschlusszeugnis
Wenn Sie bei der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis Ihres vorherigen Studiums vorlegen konnten, laden Sie dieses bitte auf dem Uploadportal bis zum 15. Mai (Sommersemester) oder 15. November (Wintersemester) hoch. Zugang erhalten Sie mit Ihrer Registrierungsnummer und Ihrem Passwort. Bitte beachten Sie, dass die Frist für einen Nachweis des abgeschlossenen BA-Studiums sich bis zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs (31. März / 30. September) verlängern kann, wenn a) als Prüfungsleistung ausschließlich die Abschlussarbeit fehlt oder b) die Abschlussarbeit bereits bei der Hochschule eingereicht wurde und der Umfang der ansonsten fehlenden Prüfungsleistungen, die bis spätestens zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs erlangt werden müssen, 8 Anrechnungspunkte nicht überschreitet. Den Nachweis, dass eine dieser Bedingungen erfüllt ist, müssen Sie dem Studiendekanat fristgerecht bis spätestens zum 15. Mai bzw. 15. November erbringen. Detaillierte Informationen zum erforderlichen Vorgehen für einen Nachweis zur Fristverlängerung erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Immatrikulation und zeitnah zur vorstehenden Frist sowie unter folgendem Link: Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
Was muss ich machen, wenn ich mein BA-Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen habe?
Sollten Sie den Bachelor-Studiengang, auf dessen Grundlage Ihre Bewerbung erfolgte, noch nicht abgeschlossen haben, so müssen Sie den erfolgreichen Abschluss spätestens zum 15. November (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 15. Mai (Bewerbung zum Sommersemester) nachweisen.
Befolgen Sie dazu bitte die Schritte des folgenden Merkzettels:
Nachweis über die erfolgreiche Beendigung des Bachelor-Studiums.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Immatrikulation?
Wenn Sie Fragen haben zur Immatrikulation, so wenden Sie sich bitte immer direkt an das Studierendenbüro der Georg-August-Universität Göttingen.
Sind Sie internationale Bewerberin oder internationaler Bewerber, so wenden Sie sich bitte an das International Student Office.
Modulpakete
Die Sozialwissenschaftliche Fakultät bietet in einigen Masterstudiengängen die Möglichkeit, den Master als reine Fachwissenschaft oder in Kombination mit einem zulässigen fachexternen Modulpaket (entspricht einem "Nebenfach" im Umfang von 36 ECTS) zu studieren.
Keine Modulpakete sind für die Masterstudiengänge "Arbeit in Betrieb und Gesellschaft", "Erziehung, Bildung und Ungleichheit", "Modern Indian Studies", "Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung" und "Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit" anwählbar.
Eine Übersicht aller möglichen Kombinationen von einem Masterstudiengang und einem Modulpaket finden Sie hier: Übersicht der wählbaren Modulpakete (PDF). Bitte beachten Sie, dass die meisten Modulpakete auf einen Studienbeginn zum Wintersemester hin konzipiert und für die Dauer von vier Semestern angelegt sind.
Was muss ich bei der Wahl eines Modulpaketes beachten?
Wie kann ich mich für ein Modulpaket bewerben?
Was muss ich machen, wenn ich für ein Modulpaket zugelassen werde?
Was passiert, wenn ich für ein Modulpaket abgelehnt werde?
Wie kann ich das Modulpaket abwählen?
Keine Modulpakete sind für die Masterstudiengänge "Arbeit in Betrieb und Gesellschaft", "Erziehung, Bildung und Ungleichheit", "Modern Indian Studies", "Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung" und "Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit" anwählbar.
Eine Übersicht aller möglichen Kombinationen von einem Masterstudiengang und einem Modulpaket finden Sie hier: Übersicht der wählbaren Modulpakete (PDF). Bitte beachten Sie, dass die meisten Modulpakete auf einen Studienbeginn zum Wintersemester hin konzipiert und für die Dauer von vier Semestern angelegt sind.
Was muss ich bei der Wahl eines Modulpaketes beachten?
Bitte beachten Sie bei der Wahl des Modulpaketes die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.
In der Übersicht der Zugangsvoraussetzungen finden Sie auch einen Link zu der jeweiligen aktuellen Ordnung, die den Zugang zum Modulapket und die jeweils zu absolvierenden Module regelt.
ACHTUNG: Die Zulassung zu dem Modulpaket „Wirtschafts- und Sozialpsychologie“ ist auf 7 Studierende der Master-Studiengänge „Ethnologie“, "Politikwissenschaft: Nationalstaat und Globalisierung" und „Soziologie“ begrenzt. Wollen mehr Studierende das Modulpaket Wirtschafts- und Sozialpsychologie belegen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze zunächst nach dem Ergebnis der Bachelornote vergeben; im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los. Des Weiteren gibt es eine Warteliste, nach der die Bewerber/-innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nachrücken können, sobald zugelassene Bewerber/-innen von ihren Plätzen zurücktreten.
ACHTUNG: Die Zulassung zu dem Modulpaket „Wirtschafts- und Sozialpsychologie“ ist auf 7 Studierende der Master-Studiengänge „Ethnologie“, "Politikwissenschaft: Nationalstaat und Globalisierung" und „Soziologie“ begrenzt. Wollen mehr Studierende das Modulpaket Wirtschafts- und Sozialpsychologie belegen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze zunächst nach dem Ergebnis der Bachelornote vergeben; im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los. Des Weiteren gibt es eine Warteliste, nach der die Bewerber/-innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nachrücken können, sobald zugelassene Bewerber/-innen von ihren Plätzen zurücktreten.
Wie kann ich mich für ein Modulpaket bewerben?
Sie können das gewünschte Modulpaket bei der Online-Bewerbung auf einen Masterstudiengang im Masterbewerbungsportal vermerken. Sollten Sie sich erst im Laufe des Bewerbungsverfahrens für ein Modulpaket entscheiden oder Änderungen an der Wahl vornehmen wollen, können Sie uns gerne eine E-mail schicken.
Die Bewerbung auf einen Masterstudiengang und auf ein Modulpaket sind getrennte Vorgänge. Das Studiendekanat stellt einen entsprechenden Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Modulpaket an das jeweilige Fach und informiert die Bewerberin / den Bewerber anschließend per E-Mail über die Entscheidung der Auswahlkommission.
Was muss ich machen, wenn ich für ein Modulpaket zugelassen werde?
Bitte teilen Sie dem Studiendekanat per E-mail mit, ob Sie das Modulpaket nach wie vor studieren möchten. Die Information über die Zulassung wird dann anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet, sodass eine Anmeldung für die Module über FlexNow erfolgen kann.
Was passiert, wenn ich für ein Modulpaket abgelehnt werde?
Sollten Sie für das Modulpaket abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit den Master als reine Fachwissenschaft zu studieren oder ein anderes Modulpaket zu wählen. Wenn Sie ein anderes Modulpaket anwählen möchten, dann prüfen Sie bitte, ob das Modulpaket mit Ihrem Masterstudiengang kombinierbar ist und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Wie kann ich das Modulpaket abwählen?
Eine Abwahl und ein Wechsel in ein reines Fachstudium im Master muss beantragt werden. Wenden Sie sich dazu bitte per E-mail an das Studiendekanat.
Konkrete inhaltliche Fragen zu einem Fach
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fachstudienberatung: Fachstudienberatung und Anerkennung - Sozialwissenschaftliche Fakultät.