Anerkennung von Studienleistungen
Bei einem Auslandsstudium spielt die Anrechnung der im Ausland absolvierten Leistungen eine zentrale Rolle. Deshalb ist es wichtig, dies vor Abreise aus Göttingen (jedoch spätestens zu Beginn des Studiums an der Gastuniversität) zu klären. Kontaktieren Sie dafür frühzeitig die Studienberatung Mathematik um Studienplan und Anrechnungsmöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt zu diskutieren. Die Erstellung eines Learning Agreements wird dringend empfohlen, sie ist in einigen Fällen (z.B. Erasmus+) sogar vorgeschrieben.
In der Regel werden erfolgreich absolvierte Kurse an der Gasthochschule in der jeweiligen Fachgruppe als "freie Anerkennung" angerechnet. Eine Anrechnung auf Modulebene, z.B. auf ein Pflichtmodul, ist möglich, jedoch muss dies bei Erstellung des Learning Agreements diskutiert werden.
Auf Basis des Learning Agreements ist die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen sehr einfach: Bitte füllen Sie dafür das Formular in eCampus (unter Weitere Dienste -> Formulare -> Formulare der Prüfungsämter) aus.
Verwendet die Gasthochschule das europäische ECTS-System, so werden die Credits in der Regel unverändert übernommen (ggf. kann es bei Anrechnung auf Modulebene zu geringen Abweichungen kommen).
Verwendet die Gasthochschule ein abweichendes Credit-System, so erfolgt die Umrechnung der Credits per Multiplikation mit dem Faktor u=30/(c/y) mit c = Gesamtzahl der Credits des ausländischen Studiengangs und y = Dauer des Studiengangs in Semestern.
Die Umrechnung der Noten erfolgt über die "Bayerische Formel".
Voraussetzung dafür ist, dass an der Gasthochschule ein Notensystem mit mindestens 4 Noten im Bestehensbereich verwendet wird. Anderenfalls wird die anzurechnende Prüfungsleistung mit „bestanden“ bewertet.
Anerkennung von Studienleistungen
Learning Agreement
Anerkennungen
Umrechnung von Credits
Umrechnung von Noten