Abmelden von einer PrüfungGemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung der ZESS können sich Studierende für Kurse selbstständig bis 48 Stunden vor Prüfungsbeginn von einer Prüfung abmelden. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich zu spät oder nicht von der Prüfung abmelden, wird die Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" (Note 5,0) bewertet. Diese Regelung gilt auch für einen Zweit- oder Drittversuch sowie für Block- und Intensivkurse! Wichtige Informationen: Abmeldung nur über Onlineformular der ZESS möglich Abmeldung kann nur berücksichtigt werden, sofern die Anwesenheitspflicht erfüllt ist Eintrag in FlexNow erst mit Noteneingabe des Kurses Regelung gilt für Kurse der / des: ZESS Hochschulsports Bereich E-Learning SNIC Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität Wiederholungs- / Nachholprüfungen Formular zum Abmelden einer Prüfung:Vor- und Nachname *MatrikelnummerE-Mail-Adresse *Name der LehrkraftKursKursnummer *Datum Prüfung (schriftlich) *Anwesenheitspflicht Mir ist bewusst, dass bei einer erneuten Kursanmeldung wieder die volle Anwesenheitspflicht abgeleistet werden muss.Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren.* Pflichtfeld