Kolloquium für Abschlussarbeiten
Studierende der Masterstudiengänge "Finanzen, Rechnungswesen und Steuern" sowie "Steuerlehre", die eine Masterarbeit anfertigen, sind nach der Rahmenprüfungs- und -studienordnung für die Master-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zusätzlich zu ihrer schriftlichen Arbeit verpflichtet, an den Veranstaltungen des Kolloquiums für Master-Abschlussarbeiten teilzunehmen sowie ihre eigene Arbeit zu präsentieren. Werden die Teilnahme durch die Studierenden nicht nachgewiesen oder die Präsentation nicht erbracht, ist die Masterarbeit gemäß § 6 Abs. 2 der Rahmenprüfungs- und -studienordnung für die Master-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit "nicht ausreichend" (5,0) zu bewerten! Die Verpflichtung zur Teilnahme erstreckt sich auf alle Kolloquien für Master-Abschlussarbeiten des jeweiligen Semesters.
Hinweise und Informationen zum Ablauf des Kolloquiums entnehmen Sie bitte den aktuellen Ankündigungen auf der Startseite und dem Leitfaden.