Konzernbesteuerung in Europa (1. Abschnitt)
Projektleiter
- Prof. Dr. Andreas Oestreicher
- Prof. Dr. Christoph Spengel
- Prof. Dr. Dietmar Wellisch
Bearbeiter
- Dipl.-Wirtsch.-Inf. Michael Grünewald
- Dipl.-Kfm. Dominic Paschke
- Dipl.-Kfm. Andreas Poppe
- Dipl.-Kffr. Heike Riesselmann
- Dipl.-Kfm. Carsten Wendt
Laufzeit
1.1.2005 - 31.12.2007
Förderer
- Deutsche Forschungsgemeinschaft
Mitwirkende Institutionen
- Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
- International Tax Institute der Universität Hamburg
Ziel
Das Nebeneinander der europäischen Steuersysteme verzerrt Standort-, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen und behindert die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Unternehmen innerhalb der EU. Diese Verzerrungen und Behinderungen möchte die Europäische Kommission durch eine konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage beseitigen. Derzeit ist offen, welche Alternativen zur Gestaltung einer Konzernbesteuerung in Europa bestehen (Bemessungsgrundlage, Konsolidierungstechnik, Konsolidierungskreis sowie betroffene Unternehmensrechtsformen und Steuerarten), wie das Gesamtergebnis aufgeteilt werden kann und welche Konsequenzen sich für die Unternehmenssteuerbelastung und die Steueraufkommen der Mitgliedstaaten ergäben. Die Zielsetzung des Forschungsvorhabens besteht darin, Optionen für eine konsolidierte Besteuerung von Konzernen in der EU zu entwickeln und die damit verbundenen Konsequenzen für die Steuerbelastung von Unternehmen sowie die zwischenstaatliche Verteilung des Steueraufkommens abzuschätzen. Die Ergebnisse sind erstens methodisch höchst interessant, da bei der Gewinnaufteilung multinationaler Unternehmen ein Paradigmawechsel von der direkten Methode auf die indirekte Methode vollzogen würde. Zweitens sind sie für die Europäische Kommission bedeutsam, wenn es um die Formulierung konkreter Vorschläge für die Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen geht. Da die Regelungen die zwischenstaatliche Verteilung des Steueraufkommens beeinflussen und Rückwirkungen auf die nationalen Steuerrechtsordnungen haben, sind drittens die Mitgliedstaaten von den damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen betroffen. Viertens stellt eine konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungs-grundlage die betroffenen Unternehmen vor geänderte Rahmenbedingungen, welche ihre konstitutiven und funktionalen betriebswirtschaftlichen Entscheidungsprozesse erheblich beeinflussen werden.