Sprachvoraussetzungen für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung am Studienkolleg Hannover
Informationen vom Studienkolleg Hannover zu den Voraussetzungen für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung :
     Der Nachweis von Deutschkenntnissen, die das Bestehen zumindest möglich machen, soll nur durch folgende Zertifikate anerkannter Einrichtungen (gemäß vorläufigem uni-assist Referenzrahmen Sprachkenntnissstufe 2) erfolgen (Mindeststandard): 
     
 Abteilung Göttingen International Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen
 
 	
 Kontakt:
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Am Mittwoch, den 12.11.25 sowie am Montag, den 17.11.25 fällt die Sprechstunde aufgrund einer internen Veranstaltung aus.
+49 551/39 27777
Telefonische Sprechstunden:
Mo 13-16 Uhr und Di-Fr 9-12 Uhr