Diskussion „Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Selbstbestimmung vs. Fürsorgepflicht“


Einweisung wider Willen, Fixierung oder Isolation im Zimmer – die möglichen Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Kontext sind vielfältig. Aber wann sind diese Freiheitseinschränkungen überhaupt rechtmäßig und wo verlaufen die Grenzen? Die Frage, wie ein angemessener Ausgleich zwischen Selbstbestimmung des individuellen Patienten und gleichzeitiger Fürsorgepflicht der behandelnden Personen bestmöglich gelingen kann, ist Gegenstand einer anhaltenden kontroversen Diskussion. Doch kann die häufig belastete klinische Praxis der Gewichtung des Patientenschutzes überhaupt vollumfänglich gerecht werden?

Um diese und weitere Fragen rund um die Abwägung von Freiheitsrechten und Fürsorgepflichten im psychiatrischen Kontext zu klären, lud das Zentrum für Medizinrecht in Kooperation mit ELSA (European Law Students Association) am 30. Januar 2023 zu einer Online-Podiumsdiskussion zum Thema „Zwangsbehandlung in der Psychiatrie – Selbstbestimmung vs. Fürsorgepflichten“ ein.

Unter der Moderation von Prof. Dr. iur. Gunnar Duttge diskutierten renommierte Fachvertreter aus psychiatrischer Medizin, Medizinrecht und Gesundheitspolitik:

- Prof. Dr. med. Jürgen Müller, Chefarzt der Asklepios Klinik für Forensische Psychatrie und Psychotherapie
- PD Dr. iur. David Kuch, Vertretung der Professur im öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Ibler an der Universität Konstanz
- Carina Hermann, Mitglied des Niedersächsischen Landtages sowie Ratsfrau im Psychiatrieausschuss der Stadt Göttingen

Die Veranstaltung fand über Zoom statt. Im Anschluss an die Diskussion bestand die Möglichkeit, Fragen an das Podium zu richten.