Auswahlkriterien


  • Wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin (Qualität von Prüfungsleistungen, Promotion,
    Publikationen etc. – je nach Stadium der Karriere)
    • Karrierefördernde Wirkung der geplanten Maßnahme unter Berücksichtigung der Passgenauigkeit
      zur Situation der Antragstellerin
      • ggf. bisherige oder aktuelle Einschränkungen der Karriereentwicklung
        • Förderbedarf unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Stellen- und Finanzierungssituation



        Grundlegend für die Förderentscheidung ist insbesondere der Erhalt und die Erhöhung der Frauenanteile im jeweiligen Fachgebiet. Bei Bedarf findet eine Prüfung auf Basis von Daten des Gleichstellungs-Controllings zu den jeweiligen Fakultäten bzw. Studiengängen statt. Bei der Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation werden neben coronabedingten Einschränkungen die bei gleichstellungs- und diversitätsorientierten Maßnahmen üblichen Kriterien berücksichtigt (z.B. Care-Verantwortung, Behinderung/ Erkrankung).