Auswahlkriterien
- Wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin (Qualität von Prüfungsleistungen, Promotion,
Publikationen etc. – je nach Stadium der Karriere) - Karrierefördernde Wirkung der geplanten Maßnahme unter Berücksichtigung der Passgenauigkeit
zur Situation der Antragstellerin - ggf. bisherige oder aktuelle Einschränkungen der Karriereentwicklung
- Förderbedarf unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Stellen- und Finanzierungssituation
Grundlegend für die Förderentscheidung ist insbesondere der Erhalt und die Erhöhung der Frauenanteile im jeweiligen Fachgebiet. Bei Bedarf findet eine Prüfung auf Basis von Daten des Gleichstellungs-Controllings zu den jeweiligen Fakultäten bzw. Studiengängen statt. Bei der Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation werden neben coronabedingten Einschränkungen die bei gleichstellungs- und diversitätsorientierten Maßnahmen üblichen Kriterien berücksichtigt (z.B. Care-Verantwortung, Behinderung/ Erkrankung).