Neue Regelungen ab dem Sommersemester 2023 zum (Pflicht-) Modul Business English
Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist geändert worden.
Es gilt verpflichtend ab dem SoSe 2023 für alle Neuimmatrikulierte Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
Die 120 C des zweiten Studienabschnitts setzen sich wie folgt zusammen:
- genau 30 C im Bereich „Betriebswirtschaftliche Vertiefung“ (Fachstudium),
- 30 bis 66 C im Bereich „Betriebswirtschaftliche Spezialisierung“ (Fachstudium),
- genau 12 C im Bereich „Volkswirtschaftliche Vertiefung“ (Fachstudium),
- 0 bis 36 C im „Wahlbereich“ (Professionalisierung/Schlüsselqualifikation) und
- genau 12 C durch die Bachelorarbeit.
Das bedeutet:
Nach der neuen Prüfungsordnung müssen im Bereich der „Betriebswirtschaftlichen Spezialisierung“ 30 Credits erbracht werden.
Es ist im Bereich der Wirtschaftsfremdsprachen KEIN Pflichtmodul mehr erforderlich.
Es können Sprachkurs-Module im Umfang von insgesamt bis zu 18 C gewählt werden. Dies können auch mehrere verschiedene Sprachen sein.
Modulen zu den Sprachen Deutsch und der Muttersprache der oder des Studierenden können weiterhin nicht berücksichtigt werden. Aus der Sprache Englisch können nur die Businesskurse I und II eingebracht werden.
Dadurch ergeben sich für alle Studierenden, die bereits im WiSe 22/23 und davor mit dem Studium begonnen haben, folgende Änderungen:
Es KÖNNEN aus der Sprache Englisch die Module SK.FS.EN-FW-C1-1 (Business English I) oder SK.FS.EN-FW-C1-2 (Business English II) mit jeweils 6 C eingebracht werden. Sie MÜSSEN aber nicht erbracht werden.
Bereits erbrachte Module bleiben bestehen, können aber auch in die freiwilligen Zusatzfächer verschoben oder ganz ausgetauscht werden.
Werden Module der Wirtschaftsfremdsprache „Business English" nicht eingebracht, MÜSSEN in der „Betriebswirtschaftlichen Spezialisierung“ mindestens 30 Credits und maximal 66 Credits erbracht werden.
Nur dann können im freien Wahlbereich Sprachmodule auch aus mehreren Sprachen bis zu 18 Credits eingebracht werden. Keine weiteren englischen Module.
Ein Antrag auf Wechsel in die „neue“ Prüfungsordnung ist für bereits im WiSe 22/23 immatrikulierte Studierende nicht erforderlich. Wir werden spätestens bei einem Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses erkennen, ob an der „alten Regelung“ (24 Credits in der Spezialisierung UND Pflichtmodul Business English) oder die „neue“ Regelung (30 Credits in der Spezialisierung OHNE Pflichtmodul Business English) festgehalten werden soll.
Neu immatrikulierte Studierende ab SoSe 2023 haben KEIN Wahlrecht und müssen 30 Credits im Bereich „Betriebswirtschaftliche Spezialisierung“ erbringen.