Kolloquium „Elektronisches Basisdokument“ am 20. Januar 2023
Am Freitag, den 20. Januar 2023 findet ab 17:00 Uhr das erste Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im aktuellen Wintersemester 2022/23 zu dem hochaktuellen und kontrovers diskutierten Thema „Elektronisches Basisdokument“ statt. Zuletzt haben die Länder Bayern und Niedersachsen bekanntgegeben, einen entsprechenden Prototyp einer Strukturierungssoftware im Rahmen eines Reallabors in Gerichtsverfahren gemeinsam testen zu wollen. Dies nehmen wir zum Anlass, um mit Dr. Bettina Mielke, Vorsitzende Ri'inOLG Nürnberg, Prof. Dr. Volker Römermann, RÖMERMANNN RECHTSANWÄLTE AG und PD Dr. Martin Zwickel, Universität Erlangen, die Möglichkeiten und Grenzen eines Elektronischen Basisdokumentes aus Sicht von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zu untersuchen.
Seit langem wird in der Zivilprozessrechtswissenschaft über die Einführung einer Pflicht der Parteien, ihren Vortrag zum tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen stärker zu strukturieren, diskutiert. Die Diskussion hat mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, ein Elektronisches Basisdokument einzuführen, wieder erheblich an Schwung gewonnen. Viele Richterinnen und Richter setzen die Hoffnung in ein solches Basisdokument und sehen darin ein Tool, um gerade Massenverfahren beschleunigen zu können. Demgegenüber sehen nicht wenige Vertreter der Anwaltschaft in der Strukturierung des Sachverhaltes die ureigenste Aufgabe des Gerichtes und befürchten den Untergang der „anwaltlichen Schriftsatzkunst“.
Herr Dr. Martin Zwickel wird in der Veranstaltung zunächst einen kurzen Überblick über die bestehenden Regelungen zur Strukturierung des Parteivortages im Zivilprozess geben. Er wird hierbei insbesondere auf die seit dem 1. Januar 2020 bestehende Neuregelung des § 139 I 3 ZPO sowie auf rechtsvergleichende Aspekte eingehen. Herr Dr. Zwickel lehrt als Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und ist durch zahlreiche Publikationen im Bereich der Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts als Experte auf dem Gebiet der Digitalisierung ausgewiesen.
Im Anschluss hieran wird Frau Dr. Bettina Mielke in ihrem Referat den an der Universität Regensburg entwickelten Prototypen eines Elektronischen Basisdokumentes vorstellen. Dieser ist ebenfalls Grundlage für das im Juli von den Ländern Bayern und Niedersachsen bekanntgegebene Forschungsprojekt eines Reallabors. Frau Dr. Mielke ist neben ihrer richterlichen Tätigkeit als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg seit über 20 Jahren im Forschungsbereich der Rechtsinformatik aktiv und Lehrbeauftragte an der Universität Regensburg.
Wir freuen uns weiterhin, mit Herrn Prof. Dr. Volker Römermann eine anwaltliche Sichtweise im Rahmen des Kolloquiums auf die Thematik zu bekommen. Kritik am Vorschlag zur Einführung eines Elektronischen Basisdokumentes kam bislang insbesondere aus der Anwaltschaft, die an der Erstellung des Diskussionspapiers nicht beteiligt war. Herr Prof. Dr. Römermann ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Als Herausgeber zahlreicher Monographien und Fachbeiträge gilt er als einer der bekanntesten Vertreter der Anwaltschaft im deutschsprachigen Raum.
Um eine vorherige Anmeldung zum Kolloquium auf unserer Veranstaltungsseite unter https://www.reusz.eu/veranstaltungen wird unbedingt gebeten.