Elektromobilität
Im März 2021 hat die Bundesregierung das Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) verabschiedet. Dieses verpflichtet alle Liegenschaftseigentümer zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2025. Öffentliche Stellen können auch weitere Technologien wie z. B. Wasserstoff oder Brennstoffzellen für Mobilität anbieten.
Die Uni Göttingen muss ungefähr 300-350 Ladepunkte auf ihren Liegenschaften errichten. Einige gibt es bereits jetzt für die Dienstfahrzeuge. Aber selbstverständlich sollen auch die Mitarbeiter*innen und Studierenden mit ihren Privatfahrzeugen davon profitieren. Dafür sollen Ladeinfrastrukturpools gebildet werden, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb an mehreren großen Standorten ermöglicht wird. Hier sind viele Faktoren zu berücksichtigen wie z. B. die Größe der vorhandenen Stellflächen und ihre Erreichbarkeit, die Nutzerfrequenz und selbstverständlich auch, wie der zum Laden der E-Fahrzeuge benötigte Strom dort überhaupt hinkommt. Die Universität verfügt zwar aufgrund ihrer Größe über ihr eigenes Stromnetz, aber die Vielfalt der Rahmenbedingungen ist so groß, dass hier nur in Abstimmung mit den Stadtwerken Göttingen und den anderen Partnern in der Vorversorgung geplant werden kann.
Zusätzlich zur Mobilität für KFZ ist hier noch der immer größere Bereich der E-Bikes zu bedenken. Da in Göttingen nicht zuletzt die Gefahr des Diebstahls im Bundesvergleich besonders hoch ist, sollen sichere Boxen und/oder Fahrradkeller zum Abstellen der E-Bikes errichtet werden. Zusätzlich werden in den Dienstgebäuden Akkuschränke angeboten werden, damit die Akkus der E-Bikes sicher und brandhemmend aufgeladen werden können. Das Gebäudemanagement eruiert mit den Fakultäten zusammen die Bedarfe, so dass im Frühjahr 2023 mit der Errichtung begonnen werden kann.
E-Scooter werden zwar von den Verleihfirmen als nachhaltig angepriesen, sind es allerdings nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn sie Autofahrten ersetzen würden. Tatsächlich werden sie aber anstelle von Fahrten mit dem ÖPNV, dem Bio-Fahrrad oder dem Weg zu Fuß benutzt, so dass hieraus ein erhöhter Energiebedarf entsteht. Außerdem verursacht das unsachgemäße Abstellen auf dem Campus Chaos und ist für die Gärtner, die Hausmeister und alle, die dort schnell Wege zurücklegen müssen, ein Ärgernis. Sehr gefährlich wird es auch für Sehbehinderte und blinde Menschen, die mit ihren Stöcken die E-Scooter nicht richtig wahrnehmen können. Daher weist das Gebäudemanagement nun zunächst auf dem Zentralcampus extra Abstellplätze für die E-Scooter aus, damit auch die vorhandenen Abstellflächen für Fahrräder nicht zugestellt werden.