Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM unterstützt Beschäftigte nach längerer Erkrankung bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Auftakt zu einem BEM-Verfahren ist immer ein vertrauliches Gespräch über die konkrete Situation. Unter aktiver Mitwirkung der Beschäftigten werden erforderliche Maßnahmen gemeinsam festgelegt. Der Prozess wird bis zur erfolgreichen Wiedereingliederung durch interne Experten begleitet.
Die rechtlichen Grundlagen zum BEM sind im Sozialgesetzbuch IX § 167 Prävention, gesetzlich verankert. Darüber hinaus wurde in 2011 eine Dienstvereinbarung zum BEM verabschiedet.
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Claudia Walliser
BEM-Beauftragte
Bereich Personal- und Organisationsentwicklung
Tel.:
+49-(0)551 / 39-26346
claudia.walliser@zvw.uni-goettingen.de