FAQ Datennutzung
Verwendung von fremder Kommunikationssoftware (Facebook, WhatsApp, Threema, Skype usw.) auf dienstlichen Geräten
Die Nutzung ist wie folgt zulässig:
WhatsApp:
- Ist dienstlich nicht zulässig
Threema:
- Datenschutzkonform, aber nur zulässig, wenn die Daten nicht automatisch aus dem Telefonbuch hochgeladen werden
Skype:
- Unzulässig, bitte BigBlueButton oder notfalls Zoom verwenden
Facebook:
- Verwendung von Like/Share- Button auf den Webseiten der Universität ist verboten
- Personenbezogene Daten dürfen dort nicht veröffentlicht werden
- Es muss ein Hinweis auf die Datenschutzrichtlinie von Facebook sowie die Nachverfolgung für Webezwecke durch eigene oder Dritt-Cookies angegeben werden
- Formulierungshilfen bei der Internetredaktion der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Dienstliche Daten auf privaten Geräten
- Eine Verarbeitung von Personenbezogene oder allgemein dienstliche Daten auf privater Hardware sollte nur mit Zustimmung der Vorgesetzten erfolgen
- Die Vorschriften für Datenschutz und Informationssicherheit müssen eingehalten und vorab geprüft werden (aktueller Virenscanner, Firewall, verschlüsselte Festplatte)
- Durch Informationssicherheitsrichtlinie der Universität Göttingen und der Universitätsmedizin Göttingen geregelt
- Künftig soll es zusätzliche Regeln in der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten geben
Umgang mit Daten von Beschäftigten und Studierenden
Beschäftigte:
- Daten von aktuell beschäftigten Mitarbeitern (außer einem Foto) können veröffentlicht werden, wenn Außenkontakt vorliegt oder einer Veröffentlichung zugestimmt wurde
Studierende:
- Eine Einwilligung ist zwingend notwendig
- Die Veröffentlichung von privaten E-Mail-Adressen bitte grundsätzlich vermeiden
Veröffentlichungen von Namen und Fotos auf universitären Websites
Dienstliche Daten:
- Daten von aktuell beschäftigten Mitarbeitern können veröffentlicht werden, wenn Außenkontakt vorliegt oder einer Veröffentlichung zugestimmt wurde
Fotos:
- Können nur nach Einwilligung veröffentlicht werden
- Eine fehlende Einwilligung darf keine negativen Konsequenzen für die betreffende Person haben
Betriebsfremde Fotos:
- Müssen über urheberrechtliche Nutzungsrechte verfügen
Freie Lizenzen:
- Darauf achten wie die Urheber zitiert werden müssen und wie weit die Rechte reichen
Veröffentlichung von bibliografischen Daten (Name und Thema) bei unveröffentlichten Abschlussarbeiten
- Nur erlaubt, wenn die Werke zur Veröffentlichung vorgesehen sind (Aufsätze, Dissertationen, Habilitationsschriften)
- Bachelor- und Masterarbeiten dürfen nur mit Einwilligung der Autoren zitiert werden
- Ausnahme: wenn ausschließlich das Thema ohne Namen der Autoren genannt wird