Erasmus+ Teilnehmende mit Beeinträchtigung
Gleichberechtigung und Inklusion spielen eine wichtige Rolle im Erasmus+ Programm. Es ist Aufgabe der am Programm partizipierenden Hochschulen für Chancengleichheit zu sorgen, um allen aktuellen und zukünftigen aller Teilnehmenden Sorge zu tragen. Intern legen Auswahlverfahren der Hochschulen fest, Gleichbehandlung und Inklusion Rechnung tragen.
- Das Social top up soll Teilnehmende mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung unterstützen.
- Unabhängig vom Programmland kann ein Zuschuss von 250,00 € pro geförderten Monat gewährt werden.
- Die Beantragung erfolgt über ein Online-Fomular, welches im Juni von der Abt. Göttingen International an fristgerecht nominierte Studierende gesendet wird. Antragsfrist: 15.06. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
- Nicht kombinierbar mit weiteren Social top ups für Teilnehmende mit Kind/ern, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
- Kombinierbar mit dem Top up Green Travel.
- Kombinierbar mit dem Top up Outgoing Praktika.
- Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot.
- Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 50 können einen Individualantrag stellen.
- Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
- Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
- Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
- Unterkunft: Mietkosten
- Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
- Medizinische Beratung
- Didaktisches Material
- Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren. Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
Kontakt:
Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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