Masterstudiengang: "Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung"
Seit dem Wintersemester 2012/2013 bieten die Universitäten Göttingen und Nanjing einen Doppelmasterstudiengang für "Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung" an.
Der Studiengang umfasst vier Semester, von denen zwei Semester in Göttingen und zwei Semester in Nanjing zu absolvieren sind. Der Studiengang gewährt den Studierenden, die bereits ein rechtswissenschaftliches oder singlogisches Studium belegt haben, einen umfänglichen Einblick in das chinesisches Recht.
Da es sich bei unserem Masterprogramm zum Chinesischen Recht um ein Double Degree handelt, ist zusätzlich zur Bewerbung an der Uni Göttingen eine Registrierung an der Uni Nanjing erforderlich. Studierende, die zum Wintersemester 2022/23 das Masterstudium aufnehmen möchten, finden weitere Informationen zur Registrierung hier.
Überblick
Die traditionell national verhaftete rechtswissenschaftliche Disziplin vollzieht diesen Wandel nach und erlebt eine Neuausrichtung ihrer althergebrachten Bezugsfelder. Juristische Fragestellungen werden nicht länger beschränkend auf ein Rechtssystem, sondern zunehmend vor einem designiert internationalen, auch chinesischen, Kontext formuliert. Im gleichen Maß gewinnt der Rechtsaustausch mit der Volksrepublik China zunehmend an Bedeutung und es wächst die Nachfrage an hochqualifizierten, zweisprachigen Expertinnen und Experten des chinesischen Rechts. Das Bedürfnis an fachübergreifenden Kompetenzen in internationalen Unternehmen, im öffentlichen Dienst, in NGO’s und in Forschung und Lehre steigt stetig.
Der seit 2012 existierende Masterstudiengang „Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung“ der Universitäten Göttingen und Nanjing knüpft an genau diesen Bedarf an und bereitet seine Studierenden darauf vor, die weltweit steigende Nachfrage an interdisziplinärer Expertise zum Chinesischen Recht in Lehre, Wissenschaft und Rechtspraxis zu nutzen und hierbei als Botschafterinnen und Botschafter zweier Rechtskulturen die rechtswissenschaftliche Bühne von Morgen zu betreten.
Die Masterstudiengänge für deutsche und chinesische Studierende sind hierbei durch die gemeinsame Arbeit der Schwesterninstitute zu einem Ort akademischen Lernens und wissenschaftlichen Werdens an der Schnittstelle der Rechtsvergleichung geworden. Einen vergleichbaren Grad der Institutionalisierung, Kontinuität und landesweiten Akzeptanz hat bislang keine andere akademische Kooperation im Rechtsbereich erreicht. Das Projekt nimmt in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Europa eine Spitzenstellung ein. In der Volksrepublik China hat das Institut landesweit hohes Ansehen erlangt. Im September 2003 würdigte der damalige deutsche Bundespräsident Johannes Rau die Arbeit des Instituts in seiner Rede an der Universität Nanjing über "Das Rechtsstaatsprinzip - Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft" ausdrücklich. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstrich die Bedeutung des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft (DCIR) noch einmal im Jahre 2007 bei einem Besuch in Nanjing.
Von besonderem Interesse ist der Abschluss für alle Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaft oder der Sinologie, die ihr Profil durch interdisziplinäre Kenntnisse zum chinesischen Recht zu schärfen suchen.
Der Masterstudiengang „Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung“ ist als zweijähriger Master konzipiert, wobei das erste und letzte Semester in Göttingen absolviert werden, das zweite und das dritte in Nanjing in der VR China (näheres zum Studienverlauf unten).
Die Vorlesungen im chinesischen Recht finden auf Deutsch statt, zudem bietet die Universität Nanjing ein breites Tableau an Sprachkursen für die internationalen Studierenden an, wo diese ihre bereits erlangten Sprachkenntnisse kontinuierlich vertiefen können.
Inhaltlich ermöglicht der Masterstudiengang durch sein facettenreiches Modulangebot den Erwerb von Kenntnissen in multiplen Bereichen der Rechtswissenschaft und der Sinologie.
Es werden im Einzelnen Seminare und Vorlesungen angeboten zu:
Die Dozentinnen und Dozenten in Göttingen und in Nanjing konzentrieren ein erhebliches Maß fachlicher Kompetenzen an den beiden Standorten. Kleine Kursgrößen und engmaschige Betreuung sorgen dabei für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Dozentinnen und Dozenten und Studierenden und bieten ein gute Lern- und Forschungsklima.
Der Masterstudiengang kann mit zwei unterschiedlichen Kompetenzschwerpunkten absolviert werden.
Der rechtswissenschaftliche Schwerpunkt, mit Abschluss Master of Law (LL.M.) von der Universität Göttingen, ermöglicht es, umfängliche Kenntnisse des chinesischen Rechts und der Rechtsanwendung sowie sprachliche Fähigkeiten, die dem Sprachniveau HSK 4 entsprechen, zu erwerben.
Dieser Schwerpunkt richtet sich vornehmlich an Absolventen der Ersten juristischen Staatsprüfung und kann direkt im Anschluss belegt werden.
Der sinologische Schwerpunkt („Chinawissenschaften“), mit Abschluss Master of Arts (M.A.) von der Universität Göttingen, konzentriert sich auf die sprachlichen Kompetenzen. Mit diesem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen das Erreichen des Sprachniveaus HSK 6 ermöglicht (zuzüglich juristischen Fachvokabulars). Die Studierenden erwerben hier Kenntnisse des chinesischen Rechts der chinabezogenen Kontextfächer (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Geschichte Chinas), aber auch der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie.
Der Doppelmasterstudiengang „Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung“ mit sinologischem Profil kann anschließend an verschiedene sinologische Bachelor Studiengänge belegt werden. An der Georg-August-Universität Göttingen sind dies insbesondere der Studiengang „Moderne Sinologie“ und 2-Fach-Bachelor „Modernes China“.
Gerade für Absolventen des Monobachelors „Moderne Sinologie“ ist die Kombination von sogar zwei Masterstudiengängen von Interesse: Neben dem Master „Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung“ kann gleichzeitig der Master „Modern Sinology“ in dann insgesamt drei Jahren absolviert werden (Abschluss mit einer Masterarbeit). Die Kombination erlaubt, mit beträchtlicher Zeitersparnis vertiefte Kenntnisse in den Kompetenzfeldern beider Master zu erwerben. Es ist die hervorragende Sprachausbildung, die thematische Breite und die interdisziplinäre und transregionale Aufstellung, welche diese Kombination auszeichnen.
Interessierte Studierende können sich gerne auch vorab mit dem Institut in Verbindung setzen, um eine optimale Integration der Ausbildung im chinesischen Recht in den eigenen Werdegang zu planen. Für eine individuelle Beratung zur Kombination des Masterstudiengangs „Modern Sinology“ und „Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung“ wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Dr. Axel Schneider vom Ostasiatischen Seminar.
Unabhängig vom Schwerpunkt erwerben die Studierenden zusätzlich den Abschluss Master of Law (LL.M.) von der Universität Nanjing, sodass mit erfolgreicher Absolvierung des Masterstudienganges zwei Abschlüsse erworben werden.
Der Studiengang "Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung" umfasst vier Semester, von denen das erste in Göttingen als Vorbereitung auf die anschließenden beiden Semester in Nanjing eingeplant ist. Im Anschluss an die beiden Semester in Nanjing wird in Göttingen die Masterarbeit geschrieben.
Der Studiengang gliedert sich dabei in Fachmodule, die unabhängig vom gewählten Schwerpunkt und Vorstudium von allen Teilnehmern des Masterstudiengangs absolviert werden und einen Umfang von 70 C inklusive der Masterarbeit haben (30 C). Zusätzlich gibt es einen Schwerpunktbereich, welcher unter Beachtung des Vorstudiums die Kompetenzen im gewählten Schwerpunkt ausbaut und einen Umfang von 34 C hat. Im Bereich der Schlüsselkompetenzen erwerben die Studierenden weitere 16 C.
Die Kurse richten sich nach dem gewählten Schwerpunkt und können in unseren Modulverzeichnis nachgeschaut werden. Zur Orientierung gibt es auch einen Studienverlaufsplan, der nach Vorstudium und gewähltem Schwerpunkt gegliedert ist.
Nanjing ist die Provinzhauptstadt von Jiangsu im Osten Chinas in unmittelbarer Nähe zu Shanghai. Gelegen am Yangtse Fluss mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten und einer überdurchschnittlichen Luftqualität ist es hier besonders lebenswert. Die lange Geschichte, in der Nanjing unter anderem Kaiserstadt war, sorgt dafür, dass es bis heute zahlreiche Sehenswürdigkeiten gibt, die besichtigt werden können. Aufgrund der zentralen Lage in China lassen sich die größeren Städte Chinas alle problemlos mit der Bahn oder mit dem Zug erreichen, was in den Semesterferien oder am Wochenende zum Reisen genutzt werden kann. Es gibt von Frankfurt aus einem Direktflug nach Nanjing, sodass die Anreise komfortabel möglich ist.
Die Universität Nanjing ist einer der führenden chinesischen Universitäten und landesweit für ihre Forschungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften anerkannt. Es gibt derzeit drei Campus, den Gulou Campus, auf dem das DCIR angesiedelt ist und auf dem die Studierenden wohnen und dazu noch den Xianlin und den Pukou Campus. Im Jahr 2016 gab es knapp 33.000 Studierende, davon ca. 10% ausländische.
Hier geht es zur Webseite der Universität Nanjing.
Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist die älteste, größte und renommierteste juristische Fakultät in Niedersachsen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1737 ist sie der Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre verpflichtet.
Sie zeichnet sich seit langem durch eine hervorragende und breit gefächerte Forschung und Lehre in den Kernfächern des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts und auf dem Gebiet der Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und –theorie sowie Rechtsvergleichung) aus. Mit seinen etwa 30.000 Studierenden auf ca. 130.000 Einwohner ist Göttingen einer der klassischen Studentenstädte in Deutschland und wegen seines hervorragenden Semestertickets bei allen mobilitätsliebenden Studierenden beliebt und beneidet.
Hier geht es zur Webseite der Universität Göttingen.
Die Kooperation der Universitäten Göttingen und Nanjing ist eine sehr tradierte, mittlerweile über 35 Jahre alte. Das DCIR wurde bereits 1988, damals noch als „Deutsch-Chinesisches Institut für Wirtschaftsrecht“ gegründet. Seit 2001 hat es sich auch dem öffentlichen Recht zugewandt und wurde in diesem Zuge in „Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaften“ umbenannt. Das Institut leistet einen Beitrag zur wechselseitigen Verständigung sowie zum wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China und ist als akademische Einrichtung Bestandteil des "Rechtsstaatsdialogs" zwischen den beiden Staaten.
Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach dem absolvierten Vorstudium und der Wahl des Schwerpunktes.
Juristisches Eingangsprofil
Sinologisches Eingangsprofil
Details finden sich in unserer Zulassungsordnung und in der Studienordnung. Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen können sich alle Bewerberinnen und Bewerber aber auch sehr gerne jederzeit per Mail an das DCIR wenden.
Unser Masterstudiengang hat in der Vergangenheit regelmäßig in der juristischen Ausbildungsszene Erwähnung gefunden. Beachtenswert sind hier der Beitrag von der Legal Tribune Online, der Erfahrungsbericht in der Ad Legendum von Madeleine Martinek, der Erfahrungsbericht in der JuS von Stephan Benz und Madeleine Martinek und der NJW Artikel von Stephan Benz, Madeleine Martinek und Sandra Röseler.
Weitere Informationen finden Sie in unserer PowerPoint und unserem Flyer. Im Frühling wird jedes Jahr das "Junge Forum zum chinesischen Recht" abgehalten. Alle Informationen, insbesondere hinsichtlich der Anmeldung, werden hier zur Verfügung gestellt.
Die ZESS bietet eine Schlüsselqualifikation interkulturelles Kompetenztraining an, welche besucht werden kann.