Studium und Lehre der Grundlagen des Rechts


Das Recht ist von den vielfältigsten politischen, sozialen, kulturellen, historischen und philosophischen Einflüssen geprägt und prägt seinerseits wie nur wenige andere Institutionen nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens. Ein vertieftes Verständnis des Rechts erfordert daher neben dem anwendungsbezogenen Studium der dogmatischen Fächer eine eingehende Beschäftigung mit diesen Bezügen und damit den Grundlagen des Rechts. Das Ziel des Rechtsstudiums ist daher nicht nur der Erwerb positiven Norm- und Applikationswissens, sondern auch die Fähigkeit, dieses Wissen kritisch reflektieren zu können (so die Empfehlungen des Wissenschaftsrats „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen“ vom November 2012, S. 32 ff., 36 f., 56 ff.).

Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und insbesondere dieses Institut haben es sich zum Ziel gesetzt, die Grundlagen des Rechts als Forschungsschwerpunkt zu fördern. So wurde die Bedeutung der Grundlagenfächer durch Änderungen der Prüfungs- und Schwerpunktbereichsordnung auch im Studium gestärkt. Ein Studium der Grundlagen des Rechts ermöglich ein wissenschaftlich vertieftes juristisches Verständnis, das zu herausgehobenen und verantwortungsvollen beruflichen Positionen befähigt, die in besonderem Maße reflektierendes und strategisches Denken erfordern.

Auf den folgenden Seiten wird auf die Möglichkeiten des Studiums der Grundlagen des Rechts an der Georg-August-Universität Göttingen eingegangen.