Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Am 2. Februar 2015 berief der damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, Prof. Dr. Martínez zum Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz. Dies geschah, nachdem Professor Martínez bereits seit Sommer 2014 als externer rechtlicher Experte bei der Erarbeitung des Gutachtens zur Akzeptanz von Tierhaltungsanlagen mitgewirkt hatte, das im Frühjahr 2015 dem BMEL vorgelegt wurde. 2021 ist Prof. Dr. Martínez von dem amtierenden Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, für eine vierte Berufungsperiode als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz wiederberufen worden.
Diese Tätigkeit wird ehrenamtlich wahrgenommen. Zu den Aufgaben des Beirats gehört es insbesondere, die Ziele und Grundsätze der Agrarpolitik und der Landbewirtschaftung zu überprüfen, gesellschaftliche Anforderungen zu bewerten, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik zu erarbeiten, Möglichkeiten nachhaltiger Landbewirtschaftung zu analysieren und Fragen der Entwicklung ländlicher Räume aufzugreifen.
Im Sommer 2016 wurde ein 440 Seiten umfassendes Gutachten zum „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ übergeben, in dem Prof. Dr. Martínez die rechtlichen Aspekte bearbeitet hat. Im Sommer 2018 konnte ein Gutachten zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 2020 („Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen“) abgeschlossen und veröffentlicht werden. Prof. Dr. Martínez erstellte federführend ein Gutachten zur Verwaltungsvereinfachung der GAP („Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“), welches im Frühling 2019 der Bundeslandwirtschaftsministerin übergeben wurde. Zugleich wirkte Prof. Dr. Martínez an einem Gutachten „Zur effektiven Gestaltung der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“ mit, das ebenfalls im Frühling 2019 veröffentlicht wurde. Das letzte Großgutachten des Beirates arbeitet unter dem Titel „Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsbedingungen gestalten“ vier zentrale Ziele einer nachhaltigeren Ernährung (Gesundheit, Soziales, Tierwohl, Umwelt) heraus und empfiehlt die Ernährungsumgebung „fair“ zu gestalten. Unter fairen Ernährungsumgebungen versteht der Beirat solche, die auf die menschlichen Wahrnehmungs- und Entscheidungsmöglichkeiten sowie Verhaltensweisen abgestimmt und gesundheitsfördernder, sozial-, umwelt- und tierwohlverträglicher sind und damit zur Erhaltung der Lebensgrundlagen heutiger und zukünftig lebender Menschen beitragen. Das Gutachten wurde im Juni 2020 abgeschlossen und im August 2020 an die Bundeslandwirtschaftsministerin übergeben.