Bundesarbeitsminister Heil beruft Prof. Krause in wissenschaftlichen Beirat


Prof. Dr. Rüdiger Krause, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, ist von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Mitglied eines wissenschaftlichen Beirats berufen worden. Dieser Beirat unter Leitung der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und eines Prüfauftrags im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes beraten. Zu dem aus fünfzehn Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Rechts, der Informatik, der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der Philosophie bestehenden Gremium zählen u.a. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie ein Mitglied des Deutschen Ethikrats. Der Beirat soll bis Ende des Jahres 2020 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Frage eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz vorlegen.