Akkreditierungsrunde Sommersemester 2020

Allgemeines zum Verfahren und zur Vorgehensweise

Das Seminar hat auf seiner Sitzung am 12. Februar 2020 entschieden, im Sommersemester 2020 die angebotenen Studiengänge unter Berücksichtigung von vier Kriterien zu bewerten: (4) Ausstattung, (5) Transparenz und Dokumentation bei Entscheidungsprozessen, (6) Diversity, Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleiche sowie (7) Qualitätsmanagement. Das Video stellt das weitere Verfahren dar; die vier Kriterien werden weiter unten einzeln erläutert. Die universitätsweit geltenden Kriterienkataloge sowie weitere Materialien sind auf der Startseite der Systemakkreditierung am Englischen Seminar verlinkt.




Die Gesprächsrunden

Auf seiner Sitzung am 24. Juni 2020 hat der Vorstand entschieden, die Gesprächsrunden am 01. Juli 2020 über Zoom durchzuführen. Für die einzelnen Gesprächsrunden sind Veranstaltungen in StudIP eingerichtet - eine für jedes Kriterium -, über die die Zoom-Informationen kommuniziert werden. Die Anmeldung für die Gesprächsrunden in StudIP ist möglich zwischen dem 24. Juni und dem 30. Juni 23:59h.

Die Gesprächsrunden für die Kriterien 4 Ausstattung und 5 Transparenz werden zwischen 10:00h und 12:00h durchgeführt; diejenigen für die Kriterien 6 Diversity und 7 Qualitätsmanagement werden zwischen 12:00 und 14:00h abgehalten.

Direkt zu den Veranstaltungen:



Kriterium 4: Ausstattung

Unter dieses Kriterium fällt die Ausstattung des Seminars mit Lehrpersonal, die Studiengangskoordination sowie die Lehrinfrastruktur. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Anzahl der Lehrpersonen für den Studiengang ausreichend ist und sie in ausreichendem Maß hochschuldidaktisch für ihre Lehrtätigkeit qualifiziert sind. Die Einbindung von Gastlehrenden sowie VertreterInnen aus der Berufspraxis, die für den Studiengang relevant ist, gehört als Profilziel ebenfalls zu den zu klärenden Punkten. Die Studiengangskoordination hat in Kooperation mit allen Lehrenden und unter regelmäßiger inhaltlicher Abstimmung zu erfolgen. Auch die Lehrinfrastruktur - hierzu gehören Raumausstattung, IT-Ausstattung und die Ausstattung der Bibliotheken - ist zu berücksichtigen, da sie die Studienqualität maßgeblich beeinflusst.

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  • Kriterium 5: Transparenz und Dokumentation

    Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Rechte und Pflichten aller am Studiengang Beteiligten - Studierende wie Lehrende und Prüfungsamtsvertretende - klar und verbindlich geregelt sind. Die Regelungen müssen für alle Beteiligten in der vorrangigen Unterrichtssprache vorliegen und leicht zugänglich sein, so dass jederzeit darauf zugegriffen werden kann. Im Hinblick auf Module, Kurse und Prüfungen müssen die Anforderungen klar kommuniziert und verbindlich eingehalten werden. Abschlussdokumente müssen zeitnah zum Studienabschluss in rechtlich angemessener Form ausgegeben werden.

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    • Kriterium 6: Diversity, Geschlechtergerechtigkeit, besondere Lebenssituationen

      Dieses Kriterium betrachtet die Verankerung des Umgangs mit Studierenden unter den Aspekten von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit sowie mit Studierenden in besonderen Lebenssituationen im Studiengang. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die universitätsweit geltenden Konzepte zu Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und zum Umgang mit Studierenden in besonderen Lebenssituationen auf Studiengangsebene berücksichtigt und umgesetzt werden. Nachteilsausgleiche sind möglich und für Studierende wie Lehrende transparent geregelt.

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      • Kriterium 7: Qualitätsmanagement

        Universitätsweit eingesetzte Qualitätssicherungsmaßnahmen - z.B. zur Kursevaluation und zum Studiengangsmonitoring - werden regelmäßig und zielführend zur studiengangsinternen Qualitätssicherung eingesetzt. Der studentische Workload wird regelmäßig erhoben, und Module werden entsprechend angepasst. Die Ergebnisse der zentralen AbsolventInnenbefragung werden reflektiert und fließen in die Überarbeitung der Studiengangskonzepte ein.

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