Sozialwissenschaften B.A.
Prüfungsordnungen
- Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (APO)
- Prüfungsordnungen Sozialwissenschaften (B.A.)
Prüfungsberechtigte Dozent*innen
- Bestellung prüfungsberechtigter Personen Sowi-Fakultät
- Prüfungsberechtigte am CeMIS
- Prüfungsberechtigte am Institut für Erziehungswissenschaft
- Prüfungsberechtigte am Institut Ethnologie
- Prüfungsberechtigte im Fach Geschlechterforschung
- Prüfungsberechtigte am Institut für Methoden und methodologische Grundlagen der Sozialwissenschaften (IMMS)
- Prüfungsberechtigte Institut für Politikwissenschaft/Institut für Demokratieforschung
- Prüfungsberechtigte am Institut für Sportwissenschaften
- Prüfungsberechtigte am Institut für Soziologie
Allgemeine Informationen
- Kurzanleitung FlexNow2
- Pflichtstudienberatung in Pflicht- und/oder Wahlpflichtmodulen
- Schritte zur Bachelorarbeit
- Mindestanzahl an Credits für die Anmeldung zur Bachelorarbeit
- Informationen zum Nachteilsausgleich
- Antrag auf Wechsel der Fachgebiete
- Formulare und Merkblätter
- mehr...
Hinweise zu Notenstreichungen im Sowi B.A.
- Für Studierende der Prüfungsordnungen bis 2014 Insgesamt können benotete Module im Umfang von max. 46C in "Bestanden" umgewandelt werden:
- Sozialwissenschaften und Methoden max. 10C,
- in den drei Fachgebieten jeweils max. 10C,
- Schlüsselkompetenzen max. 6C.
- Für Studierende der Prüfungsordnungen ab 2015 Insgesamt können benotete Module im Umfang von max. 30 C in "Bestanden" umgewandelt werden:
- Sozialwissenschaften und Methoden max. 6C,
- in den drei Fachgebieten jeweils max. 12C.
Wenn im Bereich Schlüsselkompetenzen mehr als 10C aus generell unbenoteten Modulen erworben werden, verringert sich der Gesamtumfang von 30 Credits entsprechend.
Creditgrenzen
- Bitte beachten Sie, dass gem. § 14 Abs. 4 Sowi-BA-PStO der Prüfungsanspruch neben den in der APO genannten Fällen endgültig erloschen ist, wenn in dem Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften
a) einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters nicht wenigstens 12 C aus dem Bereich Sozialwissenschaften und Methoden erworben wurden,
b) einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters nicht wenigstens 30 C aus dem Bereich Sozialwissenschaften und Methoden erworben wurden,
c) Bis einschließlich PO 2017: einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters nicht wenigstens 46 C aus dem Bereich Sozialwissenschaften und Methoden erworben wurden.
Ab PO 2018: einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit des 9. Fachsemesters nicht wenigstens 52 C aus dem Bereich Sozialwissenschaften und Methoden erworben wurden.
Gem. § 14 Abs. 5 Sowi-BA-PStO ist eine Überschreitung der oben genannten Fristen zulässig, wenn sie von der oder dem Studierenden nicht zu vertreten ist. Hierüber entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der oder des Studierenden.
Zum "Härtefallantrag", der inkl. Nachweis (z. B. ärztl./therap. Stellungnahme) an das Prüfungsamt (Frau Brockelmann-Grabo) zu richten ist, berät Sie Herr Henningsen.
Eine Fristüberschreitung gilt nicht als von der oder dem Studierenden zu vertreten, wenn sie auf Grund eines Antrags auf Zulassung und Einschreibung für ein höheres Fachsemester bei Studienorts- oder Studiengangwechsel eintritt.
Die Fristen für die Creditgrenzen gem. § 14 Abs. 4 PStO Sowi-BA wurden für alle vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 für mindestens vier Semester immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden um vier Semester verlängert. Für Studierende, die im genannten Zeitraum nur ein Semester immatrikuliert waren, verlängert sich die Frist um ein Semester, für Studierende, die zwei Semester immatrikuliert waren, um zwei Semester etc. (Beschluss des Studiendekans v. 26.01.2022)
Ansprechpartner*innen für die Anrechnung von Prüfungsleistungen
- Die Anrechnung von Prüfungsleistungen bspw. nach einem Hochschulwechsel, nach einem Studiengangswechsel oder einem Auslandsaufenthalt (inkl. Learning Agreement) können Sie einfach online beantragen. Gehen Sie dazu einfach über eCampus - Weitere Dienste - Formulare der Prüfungsämter und öffnen Sie dort das jeweilige Formular für die Anrechnung von Prüfungsleistungen. Sobald Sie dies ausgefüllt, die nötigen Unterlagen angehängt und abgesandt haben, wird das Formular an die*den entsprechende*n Sachbearbeiter*in hier im Prüfungsamt gesendet.
Eine ausführliche Hilfe erhalten Sie hier.
Sozialwissenschaftliche Orientierung | Institut für Methoden und methodologische Grundlagen der Sozialwissenschaften |
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Benedikt Müller, M.A. | Stephan Schlosser |
OEC, Raum 0.154 | Goßlerstr. 19, Raum 1.103 |
E-Mail: koordination.basowi@uni-goettingen.de | E-Mail: stephan.schlosser@sowi.uni-goettingen.de |
Anrechnung B.Sowi.500 | Anrechnung B.Sowi.600 |
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Michael Bonn-Gerdes | Benedikt Müller, M.A. |
OEC, Raum 1.113 | OEC, Raum 0.154 |
E-Mail: PraktikumUndBeruf@sowi.uni-goettingen.de | E-Mail: koordination.basowi@uni-goettingen.de |
Erziehungswissenschaft | Ethnologie |
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Thomas Göymen-Steck, M.A. | Dr. Johann Reithofer |
Waldweg 26, Raum 7.103 | Theaterstr. 14 |
E-Mail: tgoeyme@uni-goettingen.de | E-Mail: hreitho@gwdg.de |
Geschlechterforschung | Politikwissenschaft |
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Helga Hauenschild, M.A. | Martina Heinzen |
Platz der Göttinger Sieben 7 | OEC, 1. Stock, Raum: 1.137 |
E-Mail: hhauens@uni-goettingen.de | E-Mail: martina.heinzen@zvw.uni-goettingen.de |
Soziologie | Sport |
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Dr. Ina Alber-Armenat | Denis Glage |
OEC, Raum 0.161 | Sprangerweg 2 |
E-Mail: studium.soziologie@uni-goettingen.de | E-Mail: dglage@sport.uni-goettingen.de |