Göttinger Studierende beim 7. Moot Court Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts erfolgreich
Die Universität Göttingen hat am 18. Januar 2018 mit zwei Teams am 7. Moot Court Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt teilgenommen. Ziel des Moot Court ist es, dass sich Studierende im Sinne einer praxisnahen Ausbildung Rhetorik und freie Rede im Rahmen eines Wettbewerbs messen. Sie bekamen zunächst die Aufgabe, zu einem urlaubsrechtlichen Sachverhalt mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der ständigen Erreichbarkeit durch das Smartphone zunächst Schriftsätze in der Rolle von Kläger oder Beklagtem zu fertigen. Anschließend mussten die Teams die fiktiven Parteien des Falles in einer mündlichen Verhandlung vor Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts vertreten.
In einer Vorrunde setzte sich in vier Gruppen jeweils ein Team durch und erreichte die Zwischenrunde. Darunter war auch ein Göttinger Team, das sich im Halbfinale gegen Studierende der Universität München behauptete. Erst im Finale mussten sich die beiden Göttinger Jurastudentinnen Annika Rebentisch und Katharina Schäffer einem Team der Freien Universität Berlin knapp geschlagen geben.
Betreut wurden die Göttinger Studierenden durch Professor Dr. Olaf Deinert sowie Felix Päßler und Claudia Tasch vom Institut für Arbeitsrecht.
[zum Foto [v.l.]:Jan Hendrik Droste, Claudia Tasch, Annika Rebentisch, Katharina Schäffer, Jeanettte Klingberg, Felix Päßler, Professor Dr. Olaf Deinert]