Forschungsverträge
Im Rahmen von Forschungsprojekten kann es im Interesse der Rechtssicherheit sinnvoll sein, mit den beteiligten Projektpartnern vertragliche Regelungen für die Durchführung des Projekts zu treffen. Im Rahmen von drittmittelgeförderten Forschungskooperationen wird dies von der jeweiligen Förderinstitution sogar häufig verlangt. Auch, soweit die Universität direkt von beteiligten Projektpartnern Geldzahlungen erhalten soll, ist der Abschluss eines Vertrages in der Regel erforderlich.
Für vertragliche Lösungen im nationalen und internationalen Rahmen unterstützen und beraten wir Sie gern. Bei der Prüfung und/oder Gestaltung solcher Verträge erfolgt eine enge Abstimmung mit der Abteilung Finanzen und Controlling. Musterverträge für Forschungsprojekte sind für Beschäftigte der Universität im Intranet bereitgestellt.