Rechtliche Regelungen

In der Richtlinie über die Verwendung von Studienqualitätsmitteln an der Universität Göttingen und den Regelungen zur Verwendung von Studienqualitätsmitteln finden Sie alle wichtigen grundsätzlichen Informationen, die Sie auch bei der Antragstellung beachten müssen.

Bei weiteren Fragen für die zentrale Verwendung von Studienqualitätsmitteln wenden Sie sich bitte an Anne Beckel von der Stabstelle Controlling.


Wer entscheidet, wofür Studienqualitätsmittel verwendet werden?

An der Agrarwissenschaftlichen Fakultät findet eine institutionalisierte starke Beteiligung der Studierenden an den Verteilungsentscheidungen statt. In der Studienkommission, die über die Vergabe der Mittel entscheidet, sind zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitergruppe sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft. Somit sind die Hälfte der Abstimmungsberechtigten Studierende, diese stimmen, wofür die zusätzlichen Einnahmen eingesetzt werden.


Ideen und Vorschläge für neue Maßnahmen

Grundsätzlich kann jedes Mitglied der Agrarwissenschaftlichen Vorschläge für die Verwendung von Studienqualitätsmitteln einreichen. Wenn Sie eine Idee oder einen konkreten Vorschlag haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Nadine Würriehausen-Bürger , der im Dekanat der Agrarwissenschaftlichen Fakultät für diesen Bereich verantwortlich ist.


Welche Anträge sind zentral? Welche dezentral?

Dezentral sind alle Maßnahmen, die auf Fakultätsebene durchgeführt werden (z.B. Tutorien, Vorkurse, Exkursionen etc.). Wenn Sie also einen Verwendungsvorschlag für ein Fach / einen Fachbereich der Sozialwissenschaftlichen Fakultät haben, handelt es sich um einen dezentralen Antrag, den Sie während der Antragsfristen über das Antragsportal einreichen können. Dieser Antrag wird dann in der Studienkommission behandelt und nach Stellungnahme des Fakultätsrates an das Präsidium weitergeben.

Zentral sind alle Maßnahmen, die sich auf die Universitätseben beziehen? Also die ganze Universität und nicht nur ein einzelne Fakultät betreffen. Über die Vorschläge für zentrale Maßnahmen entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der zKLS-plus nach Stellungnahme des Senats. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webpage der Universität.