Förderung auf dem Weg zur Habilitation für Frauen an der Philosophischen Fakultät

Förderung auf dem Weg zur Habilitation/ zur Fertigstellung des „zweiten Buches“ für Frauen an der Philosophischen Fakultät

1. Ziel

Die Philosophische Fakultät ist eine jener Institutionen an der Universität, in der zwar der Frauenanteil bei den Absolvent*innen mit 70,7% erfreulich hoch ist, zugleich aber das Phänomen der leaky pipeline – also dem Ausscheiden von Frauen an einem bestimmten Punkt des wissenschaftlichen Karriereweges – besonders stark an dem Punkt der Habilitationen ausgeprägt.

Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Hürden hin zu einem erfolgreichen Habilitationsabschluss für Frauen* zu minimieren, unterstützt die Philosophische Fakultät Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur oder zur Habilitation bedarfsorientiert und flexibel mit Sachmitteln. Die Förderung ist mithin als Beitrag zu verstehen, der sozial-kulturell bedingten Gender-Imbalance in den höchsten fachlichen Lebenszeitstellen – den Professuren – entgegenzuwirken.

2. Förderung

Die Sachmittel können zum Beispiel eingesetzt werden für:

  • die Einstellung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften,
  • Reisekosten (z. B. Feldforschung, Archivarbeit, Tagungen) für Dienstreisen,
  • Verbrauchsmaterialien,
  • karriereunterstützende Maßnahmen: Trainings, Coachings.


Bei anderen Finanzierungsbedarfen kontaktieren Sie bitte das Gleichstellungsbüro der Philosophischen Fakultät. Beachten Sie bitte, dass für einige Maßnahmen – etwa Dienstreisen oder Teilnahme an Trainings/Coachings, aber auch die Einstellung von Hilfskräften – eine vorherige Abstimmung mit der*dem Vorgesetzten erforderlich ist.

3. Antragsberechtigte

Gefördert werden Habilitandinnen/ Postdoktorandinnen aller Fachrichtungen, die an der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen vertreten sind. Antragstellerinnen müssen sich mindestens zwei Jahre in der Postdoc-Phase befinden. Es sollen explizit auch Frauen* aufgerufen und ermutigt werden, sich mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, mit einer nichtakademischen Familiengeschichte und unkonventionellen Lebensläufen um eine Förderung zu bewerben.

4. Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  • Antrag, aus dem der Bedarf hervorgeht (evtl. Hinweis auf besondere persönliche oder familiäre Umstände)
  • akademischer Lebenslauf
  • Kurzdarstellung der Arbeit, max. 1 -2 Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5)
  • einen Zeitplan für die Fertigstellung der gesamten Schrift (aus den eingereichten Unterlagen muss erkennbar sein, dass die Arbeit in sechs Monaten abgeschlossen werden kann)

Anträge senden Sie bitte an gleichstellung@phil.uni-goettingen.de Die Anträge werden von der Gleichstellungskommission begutachtet geprüft. Die Förderung ist möglich, solange Mittel zur Verfügung.

Insgesamt steht bei der Bewertung der bisherigen wissenschaftlichen Karriere nicht das Lebensalter im Vordergrund, sondern das Verhältnis von individueller Dauer des wissenschaftlichen Werdegangs und bisher erreichter wissenschaftlicher Leistung. Zu fragen ist auch, ob mögliche Verzögerungen oder Härten im wissenschaftlichen Werdegang mit individuellen Lebensumständen (z.B. Geburt/Betreuung von Kindern, Behinderung/Krankheit, Pflege von Angehörigen), aber auch biographischen (Migrations- oder Fluchtgeschichte, Bildungsaufstieg, nichtakademischer Hintergrund) zu begründen sind.