Hinweise zum Umgang mit Plagiaten
- Haus- und Abschlussarbeiten werden im Fall von Plagiat mit mangelhaft (5) bewertet.
- Zur Wiederholung der Prüfungsleistung Hausarbeit ist der erneute Besuch einer dem entsprechenden Modulteil zugeordneten Lehrveranstaltung und das Absolvieren der Prüfungsvorleistungen erforderlich.
- Der Grund für das Nicht-Bestehen wird dem Prüfungsamt mitgeteilt.
- Eine bereits bewertete Prüfungsleistung kann nachträglich aberkannt werden, sofern sich das Vorliegen eines Plagiats zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt.
Bitte bedenken Sie: Plagiat liegt nicht nur bei unveränderter Textübernahme vor, sondern auch, wenn die Formulierungen geringfügig verändert oder paraphrasiert werden. Die einmalige Nennung von Quellen, etwa in der Bibliographie, ist NICHT AUSREICHEND. JEDER EINZELNE aus fremden Quellen übernommene Sachverhalt ist MIT SEITENANGABE nachzuweisen.