Presseinformation: Präsidentenamt: Prof. Kern steht für Wiederwahl zur Verfügung
Nr. 301/2001 - 22.11.2001
Senatsmitglieder der Georg-August-Universität Göttingen für erneute Kandidatur
(pug) Die Senatorinnen und Senatoren der Georg-August-Universität Göttingen haben den amtierenden Präsidenten der Hochschule, Prof. Dr. Horst Kern, gebeten, für eine weitere Amtsperiode zu kandidieren. Dies teilte nach der gestrigen Senatssitzung (21. November 2001) ein Vertreter der gewählten Senatsmitglieder mit. Für die Zukunft der Universität sei es von außerordentlicher Bedeutung, dass die anstehenden strukturellen Veränderungen und eine mögliche Neuorganisation der Universität Göttingen im Rahmen des neuen Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) mit einem im Amt bewährten und erfahrenen Präsidenten vorbereitet werde. Prof. Kern hat sich bereit erklärt, sich erneut für das Amt des Universitätspräsidenten zur Verfügung zu stellen. „Ich bedanke mich für das Vertrauen, das mir damit ausgesprochen wurde“, sagte Horst Kern. Die eigentliche Präsidentenwahl findet spätestens im Sommer 2002 statt.
Die vierjährige Amtszeit von Präsident Kern endet am 30. September 2002. Die geplante Neufassung des NHG macht eine Übergangsregelung für die nächste Amtsperiode erforderlich, die nach dem vorliegenden Entwurf eines so genannten Vorschaltgesetzes die Wahlperiode bis zum 31. Dezember 2004 begrenzt. Danach ist die Wahl eines Präsidenten nach den Vorschriften des neuen NHG erforderlich.