Presseinformation: Göttingen Research Campus: Forschungseinrichtungen rücken enger zusammen
Nr. 261/2010 - 09.12.2010
Universität, Universitätsmedizin und Max-Planck-Gesellschaft unterzeichnen Kooperationsvertrag
(pug) Die Universität Göttingen, die Universitätsmedizin Göttingen und die Max-Planck-Gesellschaft wollen ihre seit vielen Jahren am Standort Göttingen bestehenden Kooperationen systematisch weiter ausbauen. Zu diesem Zweck haben die drei Einrichtungen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit beispielsweise bei gemeinsamen Berufungen, Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekten vertraglich regelt. Die drei Vertragspartner sind Teil des Göttingen Research Campus, einem Zusammenschluss wissenschaftlicher Einrichtungen in Göttingen. „Die Zusammenarbeit und der wissenschaftliche Austausch auf dem Göttingen Research Campus erhalten mit dem Kooperationsvertrag einen neuen Stellenwert“, so Universitätspräsident Prof. Dr. Kurt von Figura. „Wir werden damit die Forschung am Wissenschaftsstandort Göttingen auf lange Sicht stärken und das Angebot in der Lehre weiter ausbauen.“
Auch der Vorstandssprecher der Universitätsmedizin Göttingen, Prof. Dr. Cornelius Frömmel, sieht den Vertrag als großen Gewinn für den Standort: „Damit gelingt es vorbildlich, die Stärken der Kooperationspartner zu verbinden und ihre Forschungsleistung überregional noch sichtbarer zu machen. Die Idee eines forschenden Netzwerks wird durch die Verknüpfung von Themen und Methoden sowie die Einbeziehung junger Wissenschaftler aus den jeweiligen Einrichtungen weiter gestärkt.“ Und der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Peter Gruss, erklärt: „Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung kann nun jedes der fünf beteiligten Max-Planck-Institute seine Zusammenarbeit mit der Universität weiter ausbauen und noch erfolgreicher gestalten. Das freut mich als ehemaligen Göttinger auch ganz persönlich.“
Neben dem wissenschaftlichen Austausch in Form von gemeinsamen Forschungsprojekten und gemeinsamen Berufungen regelt der neue Vertrag unter anderem die Aufgaben und Rechte von Wissenschaftlern der Max-Planck-Institute, die von der Universität die Titel „Honorarprofessor“ oder „außerplanmäßiger Professor“ erhalten. Diese bekommen hierdurch beispielsweise die Rechte eines Fakultätsangehörigen und können somit bei Promotionen und Habilitationen die Rolle eines Gutachters einnehmen. Gleichzeitig sollen sie sich verstärkt an der akademischen Lehre der Universität beteiligen: Die Fakultäten verpflichten sich, bei der Planung von Curricula und beim Formulieren von Prüfungsordnungen die Schwerpunktthemen der kooperierenden Max-Planck-Institute zu berücksichtigen. Weitere Vertragspunkte betreffen die Ernennung von Hochschullehrern zu Max Planck Fellows und Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitgliedern eines Max-Planck-Instituts, außerdem die Einrichtung von Max-Planck-Forschungsgruppen an der Universität und gemeinsamen International Max Planck Research Schools, an denen Doktoranden eine strukturierte Ausbildung mit internationaler Ausrichtung erhalten. Darüber hinaus wollen die Vertragspartner Möglichkeiten prüfen, bei der Beschaffung und Nutzung von Großgeräten, EDV-Technik und Bibliotheken stärker zu kooperieren.
In Südniedersachsen sind insgesamt fünf Max-Planck-Institute angesiedelt, die alle Mitglied des Göttingen Research Campus sind. Die Max-Planck-Institute für biophysikalische Chemie, für experimentelle Medizin, für Dynamik und Selbstorganisation sowie zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften haben ihren Sitz im Göttinger Stadtgebiet. Das Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung ist derzeit noch in Katlenburg-Lindau im Landkreis Northeim angesiedelt, wird aber im Jahr 2014 ebenfalls nach Göttingen verlagert und hat seinen Sitz dann in unmittelbarer Nähe zum Institut für Astrophysik der Universität.