Presseinformation: Verwaltungsgericht gibt Klagen einzelner Professoren gegen Stiftung statt
Nr. 103/2006 - 29.03.2006
Gericht prüft Rechtsfragen der personellen Überleitung – Drei Fälle exemplarisch verhandelt
(pug) Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Klagen von drei Professoren der Georgia Augusta gegen ihre Überleitung in ein Beamtenverhältnis mit der seit 2003 bestehenden Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts stattgegeben. Insgesamt 15 Professoren der Universität Göttingen, darunter acht Hochschullehrer aus dem Bereich Humanmedizin, hatten gegen das neue Dienstverhältnis im Zuge der Stiftungsgründung Klage erhoben. Drei Verfahren wurden am heutigen Mittwoch (29. März 2006) exemplarisch verhandelt.
Die Universität Göttingen befindet sich seit 1. Januar 2003 in der Trägerschaft einer Stiftung Öffentlichen Rechts. Nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist die Trägerstiftung Dienstherr der Beamten. Diese sind daher mit einer zu Beginn des Jahres 2003 erlassenen Überleitungsverfügung der Stiftung aus dem Landesdienst in den Dienst der Stiftung überführt worden. Dagegen hatten 15 Göttinger Professoren Widerspruch eingelegt und geklagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat seiner heutigen Entscheidung zur personellen Überleitung vor allem formal-juristische Gesichtspunkte zugrunde gelegt. Das schriftliche Urteil wird in Kürze erwartet. Nach Erhalt wird die Trägerstiftung prüfen, ob Rechtsmittel einzulegen sind.