In publica commoda

Fachwechsel ohne anrechenbare Leistungen

Wenn Sie in Göttingen bereits immatrikuliert sind und Ihr Studienfach bzw. den Studiengang wechseln wollen und über keine anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studium anderer Fächer verfügen, beginnen Sie Ihr neues Studium im 1. Fachsemester.

Wechsel in zulassungsfreie Fächer
Für den Wechsel können Sie sich ohne vorherige Bewerbung in den dafür vorgesehenen Fristen umschreiben; das dafür notwendige Formular können Sie sich hier herunterladen und ausdrucken ("Antrag auf Änderung des Studienverlaufs").

Wechsel in zulassungsbeschränkte Fächer
Vor einem solchen Wechsel müssen Sie sich wie üblich bewerben.
Nach Erhalt der Zulassung können Sie sich in der auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist umschreiben; nähere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.


Hinweis: Studienförderung (BAföG)
Bitte beachten Sie bei einem Wechsel Ihres Studienfaches die Bestimmungen des BAföG.