In publica commoda

Unterlagen für die Immatrikulation ("Losverfahren")

Folgende Unterlagen müssen Sie der Universität Göttingen zukommen lassen, wenn Sie sich als Studienbewerber (EU und Nicht-EU) im Rahmen des Losverfahrens für einen Studiengang (nur 1. Fachsemester) immatrikulieren wollen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) in beglaubigter Fotokopie
  • Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse (AOK, BVV, DAK, etc.) für Studierende im Original. Privatversicherte lassen sich von einer Krankenkasse eine "Befreiung von der Pflichtversicherung" ausstellen.
  • Nur für Studienbewerber/-innen aus dem Ausland: Bescheinigung über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung)
  • Nur für Studierende, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation noch nicht 18 Jahre alt sind: Einverständniserklärung für minderjährige Studierende (Bitte auch beachten: Höhe der Semesterbeiträge)




Wichtig: Nicht-deutschsprachige Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.