Outgoing Studierende: Hinweise zur Bewerbung um einen ERASMUS+ Austauschplatz
Verfahren
1. Interne Bewerbung in der Musikwissenschaft- Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit dem Erasmus-Programmbeauftragten auf (spätestens im Januar)
- Informieren Sie sich über unsere Partneruniversitäten, dortige fachliche Schwerpunkte, Sprachkenntnisse
- Die Uni Göttingen schreibt folgende zwingende Sprachniveaus als Bewerbungsbedingung (dezentrale Frist) vor: Englisch, Französisch und Spanisch B1 (Anmeldung zum ZESS-Sprachkurs Vorlage bis 31.1., Prüfungsergebnis bis 28.2.), alle anderen Sprachen A2. Als Sprachnachweis gelten außer Prüfungen am ZESS, TOEFL oder Cambridge Certificate auch Abiturzeugnisse. (Exakte Sprachanforderungen im Formular "ERASMUS Auswahlkriterien Musikwissenschaft")
- Sprachanforderungen der Partneruniversitäten: Lesen Sie auf den Webseiten der Partnerunis nach, welche Sprache die Unterichtssprache ist, welche Sprachnachweise zur Bewerbung gefordert sind, sie können von den in Göttingen geforderten abweichen! Solche Informationen sind über die GöAbroad-Datenbank suchbar.
- Lesen Sie aufmerksam die Seiten zum Bewerbungsverfahren und den Abläufen im ERASMUS+-Portal für outgoing Studierende von Göttingen International. Beachten Sie vor allem den Leitfaden und die Checkliste für outgoing Studierende aus deren Website und befolgen Sie die Anweisungen im Bewerbungsverfahren.
- Die Anforderungen an eine Bewerbung entnehmen Sie dem Fomular "ERASMUS Auswahlkriterien Musikwissenschaft". Die initiale Bewerbung erfolgt seit 2021 digital im Mobilitätsportal. Bitte registrieren Sie sich dort unter https://goettingen.moveon4.de/locallogin/57c56c5d84fb9628263ade11/deu und füllen das Bewerbungsformular aus. Die weiteren Bewerbungsunterlagen werden im Portal hochgeladen (genaue Angaben dort):
- Bewerbungsformular (enthält Motivationsschreiben und Finanzierungsskizze)
- Übersicht über bisherige Studienleistungen aus FlexStat (bei Erstsemestern: Abiturzeugnis)
- Nachweis über Sprachkenntnis der Unterrichtssprache (Sprachtests, Abiturzeugnis)
- Immatrikulationsbescheinigung
Falls die Zahl der Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze übertrifft, erfolgt eine Auswahl gemäß unseren Auswahlkriterien.
2. Nominierung bei Göttingen International (universitätsweit)
- Sobald Sie innerhalb der Musikwissenschaft für einen ERASMUS-Platz ausgewählt wurden, erfolgt der Nominierungs- und Auswahlprozess, wie er in den Leitfäden und Checklisten von Göttingen International beschrieben ist. Er wird von der Erasmus-Programmbeauftragten betreut.
- Der ERASMUS-Beauftragte Musikwissenschaft lässt den Bewerbern ein ausgefülltes Nominierungsformular zukommen. Wichtig ist, dass Studierende bis zur Frist am 1. April (bzw. 1. Okt. bei der 2. Ausschreibung) das Nominierungsformular ausgedruckt und unterschrieben der ERASMUS-Beauftragten zur Unterschrift zukommen lassen. Diese reicht die Formulare bis zur universitätsweiten Nominierungsfrist am 30. April bei Göttingen International ein. Bei Verpassen dieser Frist wird keine ERASMUS-Förderung gewährt!
- Bei Bewerbungen/Nominierungen, die später als der 30. April (und vor der relevanten Deadline der Partneruniversität) eingereicht werden, kann u.U. ein Zero-Grant-Austauschplatz zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhält der Studierende keine monatliche Förderung, jedoch alle anderen ERASMUS-Vergünstigungen (Studiengebührenfreiheit). Nachrücken auf einen freiwerdenden geförderten ERASMUS-Platz ist nur möglich, wenn die Bewerbung fristgerecht (31.1.) erfolgte, jedoch wegen Platzmangel abgelehnt wurde.
- Evtl. zentrales Losverfahren um Erasmus-Stipendien: Falls die vom DAAD/EU zugewiesenen Mittel nicht für alle Bewerber an der Universität ausreichen, wird ein Losverfahren um die Mittel eingeleitet. Sollte ein Bewerber beim Losverfahren ausscheiden, erhält er kein Stipendium, kann aber dennoch als Zero-Grant-Austausstudent an der Partneruniversität studieren.
3. Bewerbung bei der Partneruniversität
- Die Programmbeauftragte meldet die Nominierung an die Partneruniversität
- Die Studierenden bewerben sich gemäß der Fristen und Bestimmungen der jew. Universität
Im Überblick: Bewerbungsfristen für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2022/23
31.01.2022Bewerbungsfrist für Studierende der Musikwissenschaft um einen ERASMUS-Austauschplatz im Ausland (fakultätsweite Frist)
01.04.2022
Nominierungsfrist: Nominierungsformular unterschrieben der Programmbeauftragten zukommen lassen (Musikwissenschafts-interne Frist)
30.04.2022
Nominierungsfrist: Programmbeauftragte reicht Nominierungsformulare ein (universitätsweite Frist)
Bewerbungsfristen bei unseren Partneruniversitäten:
- Tallinn, Estland: 30.04.2022 (für Aufenhalt im akademischen Jahr 2022/23)
- Turku, Finnland: 30.04.2022 (für Aufenthalt im WS 2022/23)
31.10.2022 (für Aufenthalt im SS 2023 - Thessaloniki, Griechenland: 30.6.2022 (für Aufenthalt im WS 2022/23)
30.11.2022 (für Aufenthalt im SS 2023) - Amsterdam, Niederlande: 01.05.2022 (für Aufenthelt im WS 2022/23)
15.10.2022 (für Aufenthalt im SS 2023) - Lissabon, Portugal: 30.06.2022 (für Aufenthalt im WS 2022/23)
30.11.2022 (für Aufenthalt im SS 2023)