1. Was macht die Beauftragte für Studienqualität, nachdem ich mich an sie gewandt habe?
Wenn Sie wünschen, d. h. wenn Sie Kontaktdaten angeben und Ihr Anliegen beschreiben (z.B. per E-Mail), setzt sich die Beauftragte für Studienqualität mit Ihnen in Verbindung; möglich ist der Kontakt auch in einem Gespräch nach Vereinbarung oder per Telefon. Der Sachverhalt wird rasch aufgenommen und ggf. werden auftretende, offene Fragen geklärt. Eine Zusammenstellung des vollständigen Sachstands, ohne die eine vernünftige Einschätzung und mögliche Lösungswege nicht realisierbar sind, setzt ggf. Recherchearbeiten der Beauftragten für Studienqualität und/oder die Befragung der zuständigen Stellen Personen voraus. (Stichwort "Vertraulichkeit und Bearbeitung" sowie "Anonymität" siehe Punkt 2 und 3) Im Anschluss erfolgt eine (erste oder abschließende) Einschätzung/Empfehlung/Beratung.
Der Verlauf des Anliegens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie Thema/Ziel des Fragenden und Art (Beschaffenheit) der Angelegenheit. Dabei werden Sie auch über weitere Schritte und Vorgehensweisen informiert bzw. können Ihre Vorstellungen und Wünsche dazu äußern. Zudem werden Sie im weiteren Verlauf über Zwischenstände informiert, sofern dies möglich ist; und selbstverständlich auch über Endergebnisse.
2. Wer erfährt davon, dass ich mich an die Beauftragte für Studienqualität gewandt habe?
Die Beauftragte für Studienqualität ist unabhängig und handelt autonom, so dass Sie sich trauen können, ganz offen zu sagen, was Sie an der Universität stört oder was besser gemacht werden kann. Niemand erfährt von Ihrem Anliegen; Verschwiegenheit ist sehr wichtig in diesem Zusammenhang.
Sie können sowohl gegenüber der Beauftragten für Studienqualität anonym bleiben, als auch um eine anonymisierte Bearbeitung der Angelegenheit in Hinblick auf ggf. betroffene zuständige Stellen bitten, deren Expertisen zur Einschätzung des Sachverhalts benötigt werden könnten. Somit kann Ihnen bei selbst stark individuell anmutenden Angelegenheiten Schutz geboten werden, da weder über Anzahl der eingehenden Hinweise (Personen) noch über persönlich identifizierende Aspekte (wie Geschlecht oder die Nationalität) berichtet wird.
3. Muss die Beauftragte für Studienqualität Auskunft über Anliegen geben?
Die Stelle muss niemandem Rechenschaft ablegen und Studierende genießen vollen Vertrauensschutz. Im jährlichen Tätigkeitsbericht werden lediglich statistische Daten und ggf. abstrahierte Auskünfte der eingegangen Anliegen dargestellt. Dadurch ist aber kein Rückschluss auf Betroffene oder Fragende möglich und der Schutz bleibt somit gewährleistet.
4. Mit welchen Anliegen/Fragen kann ich mich an die Beauftragte für Studienqualität wenden?
Sie können – wirklich ausnahmslos – sämtliche Belange rund um das Studium thematisieren, bei denen Sie der Meinung sind, dass Sie damit unzufrieden sind oder eine Anregung oder Frage haben.
Zum Beispiel:
- Ist die Prüfungsbelastung vielleicht unangemessen?
- Sie haben Schwierigkeiten im Umgang mit einer Lehrperson? Oder mit Anmeldeverfahren zu Prüfungen?
Oder Sie haben Fragen zur Prüfungssituation/zu ganzen Prüfungsverfahren?
- Wie empfinden Sie die Größe der Lehrveranstaltung? Ist die Teilnehmerzahl angemessen?
- Sind die Ansprechpartner*innen für Sie hinreichend gut erreichbar? Ist Ihnen die Betreuung durch Lehrende
intensiv genug?
5. Kann ich mich als Einzelperson zu Wort melden? Oder auch mit einer Gruppe zu mehreren?
Es spielt absolut keine Rolle wie viele Studierende sich in einer Angelegenheit bei der Beauftragten für Studienqualität melden.
Es kann außer Ihnen weitere Studierende betreffen, von denen Sie nicht unbedingt wissen oder diese gar nicht kennen. Genauso gut kann es auch nur auf Sie, als einzige Person zutreffen. Für die Beauftragte für Studienqualität macht das in der Bearbeitung keinen Unterschied. Jede Anfrage und jede Schilderung werden ernst genommen und auf die gleiche Art und Weise (wie unter Punkt 1 und 2 beschrieben) bearbeitet.
Die Beauftragte für Studienqualität kann jedoch überblicken, ob und wie viele Hinweise es bereits zur Angelegenheit gegeben hat
und wie viele Studierende es potentiell betrifft. Somit sind auch individuell Fragende ggf. keine Einzelfälle.
6. Können meine (allgemeinen oder individuellen) Anregungen und Hinweise tatsächlich etwas bewirken?
Auf jeden Fall! Nur durch Sie hat die Universität die Möglichkeit an Ihren Bedürfnissen orientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen zu entwickeln. Und Sie können somit (mit der Schilderung Ihres Anliegens, mit einem einzigen Hinweis) aktiv zur Qualitätssteigerung der eigenen sowie allgemeinen Studienbedingungen beitragen.