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FAQ: Beratung und Vorgehensweise


[nähere Informationen werden durch Anklicken sichtbar]

  • 1. Was macht die Beauftragte für Studienqualität, nachdem ich mich an sie gewandt habe?
  • 2. Wer erfährt davon, dass ich mich an die Beauftragte für Studienqualität gewandt habe?
  • 3. Muss die Beauftragte für Studienqualität Auskunft über Anliegen geben?
  • 4. Mit welchen Anliegen/Fragen kann ich mich an die Beauftragte für Studienqualität wenden?
  • 5. Kann ich mich als Einzelperson zu Wort melden? Oder auch mit einer Gruppe zu mehreren?
  • 6. Können meine (allgemeinen oder individuellen) Anregungen und Hinweise tatsächlich etwas bewirken?