Ass. iur. Katharina Flechsig, M.A.
Vita
- 06/2015-03/2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Graduiertenkollegs "Expertenkulturen des 12. bis 18. Jahrhunderts" an der Georg-August-Universität Göttingen
- 06/2015 Zweites Juristisches Staatsexamen
- 2013-2015 Referendariat beim Oberlandesgericht Braunschweig
- 03/2013 Erstes Juristisches Staatsexamen
- 2011-2014 Wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof.in Dr.in Eva Schumann am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen
- 03/2011 Magister Artium
- 2007-2011 Studentische Hilfskraft bei Prof.in Dr.in Eva Schumann am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen
- 2005-2006 Studentische Hilfskraft bei Prof. Dr. Manfred Jakubowski-Tiessen am Max-Planck-Institut für Geschichte Göttingen
- 2004-2013 Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen
- 2003-2011 Studium der Mittleren und Neueren Geschichte sowie der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen
- Geboren in Grimma
Dissertationsprojekt
Von Rittern der Rechte und Gewissensmördern. Juristenkritik und Juristenideal in der Frühen Neuzeit
Das Projekt beschäftigt sich sowohl mit den idealen als auch mit den negativen Aspekten des Juristenbildes im Zeitraum zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert. Währenddessen kam es zu einer bisher ungekannten Zunahme juristenkritischer Äußerungen, die insbesondere Richter und Advocaten als habgierig, bestechlich, rechtsverdrehend u.ä. beschrieben. Parallel wird in den Quellen - im Sinne eines Gegenentwurfs - das Bild eines idealen Juristen gezeichnet. Die Zuschreibungen, aus denen sich beide Bilder zusammensetzen, entstanden in einem - heute nur noch schrift-sprachlich zu rekonstruierenden - Kommunikationsprozess, in dem sie generiert, perpetuiert und modifiziert wurden. Dabei bildeten sich herrschende Ideal- und Kritikmuster heraus, denen teilweise eine offenbar überzeitliche Diskursmacht zukommt.
Gleichzeitig veränderte sich in der Frühen Neuzeit nicht nur das Aufgabenfeld der von der Kritik betroffenen Experten des Rechts im Rechtswesen selbst, sondern auch ihre Rolle im gesellschaftlichen Gefüge. Die Entwicklung, der Gebrauch und der inhaltliche Aussagegehalt sowohl von Idealvorstellung als auch Kritikmustern stehen in einem engen Zusammenhang mit diesen Veränderungen. Die Frage nach den daraus resultierenden diskursiven Wechselwirkungen wird daher eine der Hauptgesichtspunkte der Arbeit sein.