Nachweis über die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen
Dokumententyp: "Anrechnungsbescheinigung"
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, müssen Sie zunächst die Studienleistungen aus Ihrem bisherigen Studium anerkennen lassen.
Die Frist für das Nachreichen der Anrechnungsbescheinigung ist für Bewerbungen zum Wintersemester für zulassungsbeschränkte Studienfächer jeweils der 15.08 und zum Sommersemester jeweils der 15.02.
Die Frist für das Nachreichen der Anrechnungsbescheinigung ist für Bewerbungen zum Wintersemester für zulassungsfreie Studienfächer jeweils der 30.09. und zum Sommersemester jeweils der 31.03.
- Wenn Sie Human- oder Zahnmedizin bereits im Ausland studieren oder studiert haben,
- oder wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren,
- oder wenn Sie vom Studium der Zahnmedizin in das Studium der Humanmedizin wechseln möchten (oder umgekehrt)
benötigen wir eine Anrechnungsbescheinigung vom Landesprüfungsamt in Düsseldorf.
Nachweis eines regelhaften Studiums- Wenn Sie nicht den Studiengang, sondern nur innerhalb Deutschlands die Hochschule wechseln wollen
benötigen wir einen Nachweis über ein regelhaftes Studium und bestehenden Prüfungsanspruch (PDF). Der Nachweis ist von Ihrer bisherigen Hochschule auszufüllen und zu zeichnen. Darüber hinaus ist in diesem Fall eine Bewerbung nur in der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienabschnitts möglich:
Humanmedizin | Zahnmedizin | |
---|---|---|
Vorklinik | 4 Semester | 5 Semester |
Klinik | 6 Semester | 5 Semester |
Für alle anderen Fächer benötigen wir für die Bewerbung und Einschreibung in ein höheres Semester eine Anrechnungsbescheinigung der Universität Göttingen von Ihnen. Kontaktieren Sie hierfür bitte die zuständige Fachberatung des Faches, für das Sie sich bewerben möchten.
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen
+49 551/39 27777
Telefonische Sprechstunden:
Mo 13-16 Uhr und Di-Fr 9-12 Uhr