Deutschnachweis
Dokumententyp: "Sprachnachweis (Deutsch)"
Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Diese müssen übersetzt vorliegen, falls sie nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst wurden.
Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Feststellungsprüfung oder die österreichische Matura, etc.) gleichzeitig auch Ihr Sprachnachweis sein, so laden Sie dieses Dokument bitte zweimal unter den jeweilig geforderten Dokumententypen hoch.
Wer in Göttingen für ein reguläres Studium eine Zulassung erhalten hat, muss zur Immatrikulation den Nachweis über die am Lektorat Deutsch als Fremdsprache in Göttingen erfolgreich abgelegte DSH-2 oder ein äquivalentes Zeugnis einreichen (Psychologie B.Sc. abweichend DSH-3). Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der HRK registriert und akkreditiert ist.
Diese Unterlagen müssen über das Upload-Portal hochgeladen werden. Bitte senden Sie keine Unterlagen per Post!
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