Allgemeiner Hinweis
Aufgrund sich häufender Anrufe wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Institut für Arbeitsrecht eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtung ist, die der Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gewidmet ist und keine Auskünfte oder Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erteilt. Für individuelle Rechtsdienstleistungen sind allein die dafür vorgesehenen Personen und Stellen (Rechtsanwälte, Verbände) zuständig, die teilweise auch über das Internet problemlos ansprechbar sind. Im Übrigen besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit einer kostenfreien Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (näher Informationen dazu beim Amtsgericht Göttingen).