Zur Person:
Alois Nacke (Jahrgang 1960) studierte von 1979 bis 1989 Sozialwissenschaften und Jura an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Er promovierte danach mit einer rechtsgeschichtlichen Arbeit. Er war mehrere Jahre Sachgebietsleiter der Rechtsbehelfsstelle und der Betriebsprüfung beim Finanzamt Wilhelmshaven. 1999 wurde er zum Richter am Niedersächsischen Finanzgericht ernannt. Seit Januar 2016 ist Herr Dr. Nacke Richter am Bundesfinanzhof. Er ist Mitglied im XI. Senat. Er ist Mitautor im Hermann/Heuer/Raupach, EStG KStG (Loseblatt), Blümich, EStG KStG GewStG (Loseblatt) und Littmann/Bitz/Pust, EStG (Loseblatt). Daneben ist er Fachbuchautor, und -herausgeber folgender Werke: Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 3. Aufl. 2012. Lemke (Hg.), Immobilienrecht. Kommentar, 2012 (Beitrag: Besteuerung von Immobilien) und Kanzler/Nacke (Hg.), Steuerrecht aktuell (Buchreihe seit 2008).
Lehrauftrag:
Er ist Lehrbeauftragter für die Veranstaltungen „Abgabenrecht“ und „Juristische Methodenlehre“. Die Lehrveranstaltung Abgabenrecht gibt einen Überblick über das steuerrechtliche Verfahrensrecht. Die Lehrveranstaltung Juristische Methodenlehre beschäftigt sich mit den Grundfragen des Steuerrechts.
Ernennung von Herrn Dr. Nacke zum Honorarprofessor
Im März 2019 wurde Herr Richter am BFH Dr. Alois Nacke vom Präsidium unserer Universität zum Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen bestellt. Im Auftrag des Präsidiums und des Dekanats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät überreichte Professor Dr. Andreas Oestreicher am 16. April die Ernennungsurkunde im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung.