Aktuelle Informationen


Wichtige Änderungen in den Methodenmodulen

Zum 01.10.2024 gab es Veränderungen im Bereich „Quantitative Methoden der Sozialwissenschaften und Statistik“, die die Bachelor- und Master-Studierenden betreffen, die sich im Wintersemester 2024/25 mindestens im 2. Fachsemester oder höher befinden.
Das Studiendekanat hat die wichtigsten Informationen zu den Änderungen hier noch einmal zusammengestellt.

Da es sich bei den BA-Modulen der quantitativen Sozialforschung um eine reine Umbenennung in den Kürzeln handelt (MZS -> IMMS), bleibt es bei der Versuchszählung (drei pro Modul);
die Umbenennung wird in FlexNow auch bei vorangegangenen Belegungen des Moduls sichtbar.



Einreichen von Attesten

Verlängerungen können ausschließlich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (i. d. R. Attest) beim Prüfungsamt gewährt werden (das Attest muss in jedem Fall einen Zeitraum angeben). Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für Klausuren, Hausarbeiten und Fristverlängerung Abschlussarbeiten (auch für Hausarbeiten, Portfolios, Ausarbeitungen und andere schriftliche Leistungen) direkt über eCampus eingereicht werden. Anleitungen finden Sie hier oder gehen Sie über eCampus – Weitere Dienste – Formulare – Formulare der Prüfungsämter zum Formular Erkrankung: Rücktritt von einer Prüfungsleistung, bzw. Fristverlängerung Abschlussarbeiten etc.

Dort laden Sie Ihr Attest hoch. Die Vorlage des Originals ist nur nach Aufforderung durch das Prüfungsamt erforderlich. Elektronisch eingereichte Anträge und Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden digital archiviert.

Die Studierenden werden anschließend via E-Mail informiert. Die Prüfer*innen benachrichtigen Sie bitte selbst, nachdem Sie die Rückmeldung zum Antrag erhalten haben. Studierende und Prüfende können die Einträge in FlexNow einsehen.

Achtung!Die Universität, d. h. das Prüfungsamt, hat keinen entsprechenden Zugang und kann Atteste Studierender nicht digital abrufen, wie es seit einer Weile für Arbeitgeber*innen möglich ist.
Deshalb müssen Studierende sich weiterhin einen "Papierausdruck“ aus der jeweiligen Praxis mitgeben lassen und diesen dann eingescannt, als Datei, im eCampus hochladen.
Bitte beachten Sie dabei, ggf. den Diagnoseschlüssel zu verdecken.


Digitale Prüfungsverwaltung

Aufgrund der mittlerweile rein digitalen Prüfungsverwaltung können viele Anträge über das Formularcenter im eCampus für die weitere Bearbeitung hochgeladen werden (z. B. Anerkennungen, Atteste).
Bitte senden Sie uns ansonsten sämtliche Nachrichten, Anträge etc. generell per E-Mail zu (nicht in Papierform, per Post) und kontaktieren nach Möglichkeit immer nur die*den eine*n für Ihren Studiengang zuständige*n Mitarbeiter*in.
Bei Abwesenheit vertreten wir uns untereinander, d. h. die E-Mails der abwesenden Kolleg*innen werden regelmäßig gelesen und bearbeitet.

Bitte nutzen Sie für die Kommunikation mit uns ausschließlich ihre von der Universität bereitgestellte E-Mail-Adresse (...@stud.uni-goettingen.de) und geben bei jedem Kontakt Ihre Matrikelnummer an. Wir verwenden zur Kontaktaufnahme mit Ihnen die studentische E-Mail-Adresse.
Auch nach Exmatrikulation haben Sie noch ca. ein Jahr lang Zugriff darauf.


Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten ausschließlich digital

Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Bachelor und Master) reichen Sie bitte als PDF eingescannt oder digital ausgefüllt per E-Mail an die*den eine*n für Ihren Studiengang zuständige*n Mitarbeiter*in ein. Die Unterschriften müssen nicht im Original vorliegen, sondern können auch digital von den Prüfenden eingefügt werden.

Zur Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor und Master) laden Sie diese bitte auf Flexnow hoch.
Bitte reichen Sie keine ausgedruckten, gebundenen Versionen der Abschlussarbeiten mehr ein.
Die technischen und prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für eine rein digitale Abgabe sind geschaffen. Alle Infos dazu finden Sie hier.