Institut für Landwirtschaftsrecht
An der Georg-August-Universität blickt man auf eine seit dem 18. Jahrhundert währende Tradition der wissenschaftlichen Pflege des Landwirtschaftsrechts zurück. Das Institut für Landwirtschaftsrecht erwarb sich in den nunmehr fast fünf Jahrzehnten seit seiner Gründung im Jahre 1961 einen gemeinhin anerkannten Ruf als Stätte tiefgründiger und qualitativ hochwertiger Forschung und bildet durch die angebotenen Vorlesungen zu diesem Bereich des Agrarrechts eine Besonderheit des Lehrbetriebs der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen.
Vornehmliche Aufgabe des Instituts ist die Pflege der Forschung im Bereich des Agrarrechts, einschließlich seiner ausländischen und internationalen Bezüge.
Die Stiftungsprofessur für Agrarrecht und Öffentliches Recht ist gefördert durch die Landwirtschaftliche Rentenbank, Anstalt des öffentlichen Rechts.
Struktur des Instituts
Mitglieder des Instituts sind die dem Institut zugeordneten hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Mitglieder der Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst.
Der Vorstand besteht aus den dem Institut zugeordneten Mitgliedern der Hochschullehrergruppe und je einem Mitglied der Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst.
Ein Mitglied des Vorstandes, das der Hochschullehrergruppe angehört, ist Direktorin oder Direktor und zugleich Vorsitzende oder Vorsitzender des Vorstandes (Geschäftsführende Leitung).