Modulpaket 36 C
Zugangsvoraussetzung: Bewerberinnen und Bewerber müssen Leistungen im Bereich der arabischen Sprache im Umfang von wenigstens 30 Anrechnungspunkten nachweisen.
In den Wahlpflichtmodulen müssen Module im Umfang von insgesamt 36 C absolviert werden. Module, die bereits im Rahmen des Bachelorstudiums absolviert wurden, können nicht berücksichtigt werden; Prüfungsleistungen können jeweils nur in einem Modul berücksichtigt werden.
Es muss folgendes Modul im Umfang von 6 C erfolgreich absolviert werden:
- M.Ara.01: Textlektüre und Diskussion für Fortgeschrittene (6 C, 4 SWS)
Weiterhin muss wenigstens eines der nachfolgenden Module im Umfang von insgesamt 12 C erfolgreich absolviert werden (zweite Sprache des islamischen Kulturraums/zweite semitische Sprache); weitere gleichwertige Module können anerkannt werden:
- B.Ira.101a: Einführung in das Neupersische I (6 C, 6 SWS)
- B.Ira.102a:Einführung in das Neupersische II (6 C, 4 SWS)
- B.JudC.01: Neuhebräisch I (6 C, 4 SWS)
- B.JudC.02: Neuhebräisch II (6 C, 4 SWS)
- B.Antik.25: Hebräisch I (12 C, 10 SWS)
- B.Ara.26-1: Zweitsprache der arabischen und islamischen Welt I (6 C, 4 SWS)
- B.Ara.26-2: Zweitsprache der arabischen und islamischen Welt II (6 C, 4 SWS)
Es müssen drei der folgenden Module im Umfang von insgesamt 18 C erfolgreich absolviert werden:
- M.Ara.04a: Geschichte und Kultur des Islams (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.05a: Religion des Islams (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.06a: Arabische Literatur (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.07a: Islamisches Recht (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.09: Vertiefte Lektüre und schriftlicher Sprachgebrauch des Arabischen (6 C, 2 SWS)
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte direkt an die Master-Koordination der Philosophischen Fakultät.