Gesetzliche Grundlagen
Zu den Aufgaben der Hochschulen gehört die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender. Hieraus folgt, dass Studien- und Prüfungsordnungen so gestaltet sein müssen, dass auch Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen angemessene Bedingungen vorfinden.
Für Bachelor- und Master-Studiengänge:
Die Allgemeine Prüfungsordnung der Universität Göttingen enthält mit verschiedenen Formulierungen und Inhalten eine Regelung zum Nachteilsausgleich (§21 Schutzbestimmungen) und für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (§14, Abs. 5 Zugang und Zulassung zu Modulen und Prüfungsleistungen).Rechtswissenschaften (Staatsexamen):
Für Rechtswissenschaften (Staatsexamen) sind die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs für universitäre Prüfungen in folgenden Ordnungen geregelt.