Psychologische Psychotherapie (Approbation)
Abschluss: Approbation und Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie
Regelstudienzeit: sechs Semester (drei Jahre Vollzeit)
kostenpflichtig: Gebühr monatlich 290 €
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbedingungen: Fachspezifische Zulassung, Auswahlgespräch (kostenpflichtig: 40,00 €),
Zulassungsvoraussetzung: bestandene Abschlussprüfung im Fach Psychologie inkl. Klinische Psychologie oder ein vergleichbarer europäischer Abschluss; europäische Staatsbürgerschaft
Ein Nachweis des Masernschutzes ist zur Einschreibung zu erbringen. Das Formular ist vom Hausarzt auszufüllen.
Nutzen Sie bitte gegebenenfalls die Zeit zwischen Ihrer Bewerbung und der Immatrikulation, um sich impfen zu lassen oder Ihren Impfstatus aufzufrischen. Die kurze Frist zur Annahme des Studienplatzes nach der Zulassung ist dafür in der Regel nicht ausreichend.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat studienbuero@psych.uni-goettingen.de.
Darstellung des Studienangebots
Gegenstand/Inhalte/Zielsetzungen
Ziel der Ausbildung ist die Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in und damit die Befähigung zu eigenverantwortlicher psychotherapeutischer Tätigkeit. Absolventen erlangen auch die Fachkunde für Verhaltenstherapie, eine Voraussetzung für die Anerkennung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und damit die Möglichkeit für eine Niederlassung in eigener psychotherapeutischer Praxis
Universitärer Weiterbildungsstudiengang und Ambulanzen
Der Studiengang umfasst alle Bestandteile der theoretischen u. praktischen Ausbildung und ist konsequent an den Bestimmungen der Ausbildungs- u. Prüfungsordnung (PsychTh-AprV) des Psychotherapeutengesetzes (PsychTHG) ausgerichtet. An der Universität Göttingen besteht sowohl eine ermächtigte Hochschulambulanz für Forschung und Lehre sowie eine Ausbildungsambulanz. Die vertiefte Ausbildung findet auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie statt.
Aufbau des Studiums
Themen und Struktur gemäß den Richtlinien des PsychThG und der bundesweit geltenden Psych-Th-APrV:
600 Std. theoretische Ausbildung
1.200 Std. praktische Tätigkeit an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung
600 Std. praktische Tätigkeit an einer anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
600 Std. Patientenbehandlung unter Supervision
150 Std. Supervision
120 Std. Selbsterfahrung
930 Std. individuelle Schwerpunktsetzung
Berufsfelder
Ambulante Tätigkeit in eigener Praxis
Tätigkeit im Bereich der stationären Versorgung (z.B. Fachkliniken oder Reha-Einrichtungen) oder in der Prävention