Erfüllungsaufwand für Normadressaten unter REACh (EfNuR)

Auftraggeber
Außerordentliches Teilprojekt des interdisziplinären Forschungsprojektes Responsive Steuerung von Innovationsverhalten für Nachhaltigkeit (ReSINa)

Laufzeit
01.09.2010 - 30.04.2011

Kurzbeschreibung
Am 01. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-VO) in Kraft, wodurch das Chemikalienrecht in der Europäischen Union neu geordnet und vereinheitlicht wurde. Für den Normadressatenkreis entsteht dabei an unterschiedlichen Stellen Aufwand bei der Normerfüllung.
Aus regulierungstheoretischer Perspektive ist interessant, dass durch die REACh-VO ein Steuerungsansatz etabliert wurde, der neben hoheitlichen Steuerungselementen gleichzeitig in starkem Maße die Eigenverantwortung der Normadressaten zum Erreichen der Ziele zu nutzen versucht.
Vor dem Hintergrund des großen und heterogenen Kreises der Normadressaten ergeben sich viele Fragen, die aus nationalstaatlicher Sicht genauso bedeutsam sind wie aus europäischer Sicht.
Ziel des Projektes ist es, die Vielzahl von Fragen inhaltlich zu strukturieren und in Forschungsperspektiven zusammenzuführen. Das Erkenntnisinteresse richtet sich dabei zum einen auf die Möglichkeiten und Grenzen, den Erfüllungsaufwand zu messen und seinen informatorischen Wert nutzbar zu machen.
Zum Anderen ist aus steuerungstheoretischer Perspektive die Erforschung des Zusammenhangs zwischen notwendigem bzw. übermäßigem Erfüllungsaufwand und dem Grad der geleisteten Verhaltensbeiträge der Normadressaten bedeutsam.
Die Forschungsperspektiven haben den Zweck, Themenfelder zu identifizieren und zu benennen, die für den Normgeber im Rahmen von good governance und den Bemühungen um intelligente Regulierung Relevanz besitzen. Sie sind gleichsam ein Appell, diese Themenfelder bei den aktuellen und den zukünftigen Forschungsanstrengungen zu berücksichtigen.


Veröffentlichung
Hensel, Stephan, 2011: Forschungsperspektiven. Erfüllungsaufwand für Normadressaten im Kontext der europäischen Chemikalienregulierung REACh, in: AWV-Informationen Special VI: Bürokratieentlastung im europäischen Rechtsrahmen, 6-11.